Entscheidungsgründe: ,
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (BF), ein männlicher Staatsangehöriger Gambias, hält sich spätestens seit September 2022 illegal im österreichischen Bundesgebiet auf und wurde am 12.11.2022 bei einer Polizeikontrolle festgenommen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den BF folgende Entscheidung getroffen: „Gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die beschwerdeführende Partei (BF), ein männlicher Staatsangehöriger Ghanas, hält sich spätestens seit 28.03.2022 illegal im österreichischen Bundesgebiet auf und wurde am 31.08.2022 bei einer Polizeikontrolle festgenommen. Mit dem angefochtenen Bescheid wurde über den BF folgende Entscheidung getroffen: „Gemäß Art. 28 Abs. 1 und 2 Dublin-Verordnung iVm § 76 Abs. 2 Z 3 FPG iVm § 57... mehr lesen...