Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit dem im
Spruch: genannten unmittelbar vollzogenen Schubhaftbescheid des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (im Folgenden: BFA), wurde gemäß § 76 Abs. 2 Z 1 FPG die Schubhaft über den Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) zum Zwecke der Sicherung des Verfahrens über einen Antrag auf internationalen Schutz im Hinblick auf die Erlassung einer aufenthaltsbeendenden Maßnahme angeordnet. Der besagte Bescheid w... mehr lesen...