Entscheidungsgründe: Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer (BF) wurde am XXXX .2025 im Rahmen einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle beim unrechtmäßigem Aufenthalt in Firmenkleidung mit Aufdruck des Namens des Firmeninhabers im PKW des Firmeninhabers angetroffen. Der Beschwerdeführer (BF) wurde am römisch 40 .2025 im Rahmen einer Lenker- und Fahrzeugkontrolle beim unrechtmäßigem Aufenthalt in Firmenkleidung mit Aufdruck des Namens des Firmeninhabers im PKW des Firmeninhabers angetroffen... mehr lesen...