Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Der Beschwerdeführer, ein nigerianischer Staatsangehöriger, reiste illegal von der Schweiz kommend ins Bundesgebiet ein und stellte am 10.12.2009 einen Antrag auf internationalen Schutz, welcher am 23.02.2010 ob des Vorliegens eines Dublin-Sachverhaltes (Zuständigkeit Schweiz) negativ beendet und der Beschwerdeführer am 20.07.2010 nach Zürich überstellt wurde. Der Bescheid erwuchs am 28.05.2010 in Rechtskraft. Zu... mehr lesen...