Entscheidungen zu § 99 Abs. 5 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2018/10/1 Ro 2017/04/0016

1 1. Der W GmbH (mitbeteiligte Partei) wurde mit Bescheid des Landeshauptmannes von Kärnten vom 28. November 2001 über ihren Antrag gemäß den §§ 175 und 177 Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994) in der damals geltenden Fassung die Bewilligung zur Ausübung des Baumeistergewerbes, eingeschränkt auf ausführende Tätigkeiten, erteilt. Das Gewerbe wurde mit diesem Wortlaut im Gewerberegister eingetragen. 2 Durch die Novelle zur Gewerbeordnung 1994 BGBl. I Nr. 85/2012 (im Folgenden: GewO... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 01.10.2018

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