1. Mit erstinstanzlichem Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 25. September 2012 wurde der Revisionswerberin gemäß § 91 Abs. 2 iVm § 87 Abs. 1 Z 3 GewO 1994 die Berechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Baumeister", Reg. Zl. X/Y, an einem näher bezeichneten Standort entzogen. 1. Mit erstinstanzlichem Bescheid des Magistrats der Stadt Wien vom 25. September 2012 wurde der Revisionswerberin gemäß Paragraph 91, Absatz 2, in Verbindung mit Paragraph 87, Absatz eins, Ziffer ... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §85 Z7; GewO 1994 §86 Abs1; GewO 1994 §86 Abs2; VwGG §33 Abs1; GewO 1994 § 85 heute GewO 1994 § 85 gültig ab 14.09.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 85/2012 GewO 1994 § 85 gültig von 01.01.2007 bis 13.09.2012 ... mehr lesen...
Die Erstmitbeteiligte (Auftraggeberin) führte Anfang des Jahres 2011 ein offenes Verfahren im Oberschwellenbereich zur Vergabe eines Dienstleistungsauftrages betreffend die örtliche Bauaufsicht und Fachbauaufsicht über ein näher bezeichnetes Bauprojekt in Wien durch. An diesem Verfahren beteiligten sich auch die Beschwerdeführerin und die Zweitmitbeteiligte. Mit Schreiben vom 22. Juni 2011 teilte die Auftraggeberin (u.a.) der Beschwerdeführerin mit, dass sie beabsichtige, den Zuschlag... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §345 Abs1; GewO 1994 §86 Abs1; GewO 1994 § 345 heute GewO 1994 § 345 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 130/2024 GewO 1994 § 345 gültig von 18.07.2017 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 96/2017 ... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §345 Abs2;GewO 1973 §86 Abs1;
Rechtssatz: Die Rechtswirkung der Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung ist an die Erstattung einer Anzeige im Sinne des § 86 Abs 1 GewO 1973 gebunden, die durch die Vornahme konkludenter Handlungen nicht ersetzt werden kann. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:VWGH:1987:1986040056.X01 ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1973 §86 Abs1;GewO 1973 §86 Abs2;VwRallg;
Rechtssatz: § 86 Abs 1 GewO 1973 läßt nur Suspensivbedingungen, nicht auch Resoltivbedingungen zu. Dies ergibt sich aus dem klaren Wortlaut des § 86 Abs 1 GewO 1973, wonach im Falle einer an eine Zurücklegungserklärung geknüpften Bedingung nicht etwa die Zurücklegung zunächst wirksam und bei Wegfall der... mehr lesen...