RS Vwgh 1987/1/20 86/04/0056

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Veröffentlicht am 20.01.1987
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Index

50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1973 §345 Abs2;
GewO 1973 §86 Abs1;

Rechtssatz

Die Rechtswirkung der Zurücklegung einer Gewerbeberechtigung ist an die Erstattung einer Anzeige im Sinne des § 86 Abs 1 GewO 1973 gebunden, die durch die Vornahme konkludenter Handlungen nicht ersetzt werden kann.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1987:1986040056.X01

Im RIS seit

09.09.2005
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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