Entscheidungen zu § 141 Abs. 1 GewO 1994

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-6 von 6

TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/24 2005/04/0310

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 22. November 2005 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition" in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Bezirksge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.2006

TE Vwgh Erkenntnis 2006/5/24 2005/04/0310

Mit dem vor dem Verwaltungsgerichtshof angefochtenen Bescheid des Landeshauptmannes von Burgenland vom 22. November 2005 wurde dem Beschwerdeführer im Instanzenzug gemäß § 87 Abs. 1 Z 1 iVm § 13 Abs. 1 GewO 1994 die Gewerbeberechtigung zur Ausübung des Gewerbes "Handel mit nichtmilitärischen Waffen und nichtmilitärischer Munition" in einem näher bezeichneten Standort entzogen. Begründend führte die belangte Behörde im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer sei mit Urteil des Bezirksge... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.05.2006

RS Vwgh 2006/5/24 2005/04/0310

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;GewO 1994 §141 Abs1 Z3;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §170 Abs1;
Rechtssatz: Der für das Waffengewerbe erforderlichen Zuverlässigkeit (vgl. § 141 GewO 1994) kommt vom Standpunkt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit besondere Bedeutung zu, und bei deren Beurteilung ist ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis Grabler/Stolzlechner/Wendl,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.2006

RS Vwgh 2006/5/24 2005/04/0310

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;GewO 1994 §141 Abs1 Z3;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §170 Abs1;
Rechtssatz: Der für das Waffengewerbe erforderlichen Zuverlässigkeit (vgl. § 141 GewO 1994) kommt vom Standpunkt der öffentlichen Ordnung und Sicherheit besondere Bedeutung zu, und bei deren Beurteilung ist ein strenger Maßstab anzulegen (Hinweis Grabler/Stolzlechner/Wendl,... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.2006

RS Vwgh 2006/5/24 2005/04/0310

Index: 24/01 Strafgesetzbuch40/01 Verwaltungsverfahren50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;GewO 1994 §141 Abs1 Z3;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §170 Abs1;VStG §5 Abs1;
Rechtssatz: Die Auffassung der belangten Behörde, dass das gegenständliche (Waffen)Gewerbe Gelegenheit zur Begehung der gleichen oder einer ähnlichen Straftat bieten würde, ist - auch wenn es sich bei der von der belangten Behörde hera... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.2006

RS Vwgh 2006/5/24 2005/04/0310

Index: 24/01 Strafgesetzbuch50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;GewO 1994 §141 Abs1 Z3;GewO 1994 §87 Abs1 Z1;StGB §170 Abs1;
Rechtssatz: Die nach der Annahme der Behörde gegebene tatbestandsmäßige Befürchtung manifestiert sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung wegen § 170 Abs. 1 StGB (fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst), weshalb den vom Beschwerdeführer gerügten Ver... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.05.2006

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