RS Vwgh 2006/5/24 2005/04/0310

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Veröffentlicht am 24.05.2006
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Index

24/01 Strafgesetzbuch
50/01 Gewerbeordnung

Norm

GewO 1994 §13 Abs1 Z1 litb;
GewO 1994 §141 Abs1 Z3;
GewO 1994 §87 Abs1 Z1;
StGB §170 Abs1;

Rechtssatz

Die nach der Annahme der Behörde gegebene tatbestandsmäßige Befürchtung manifestiert sich bereits in der Art der strafgerichtlichen Verurteilung wegen § 170 Abs. 1 StGB (fahrlässige Herbeiführung einer Feuersbrunst), weshalb den vom Beschwerdeführer gerügten Verfahrensfehlern die gemäß § 42 Abs. 2 lit. c VwGG erforderliche Relevanz fehlt [vgl. die bei Grabler/Stolzlechner/Wendl, Gewerbeordnung2 (2003), 741, wiedergegebene hg. Rechtsprechung].

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005040310.X03

Im RIS seit

22.06.2006

Zuletzt aktualisiert am

13.03.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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