Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen für die Entscheidung wesentlichen Punkten jenem, über den der Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom heutigen Tag, Zl. 2008/04/0235, entschieden hat. Aus den dort dargelegten Gründen, auf die gemäß § 43 Abs. 2 und 9 VwGG verwiesen wird, kommt auch im vorliegenden Fall den in der Beschwerde aufgeworfenen Rechtsfragen nur mehr theoretische Bedeutung zu. Der vorliegende Beschwerdefall gleicht in allen für die Entscheidung wesentlichen Pu... mehr lesen...
Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid vom 25. September 2008 hat der Landeshauptmann von Wien gemäß § 19 Gewerbeordnung 1994 (GewO) festgestellt, dass der Beschwerdeführer die individuelle Befähigung für das von ihm angemeldete Nebengewerbe "Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten außer Lebens- und Unfallversicherungen zum Hauptgewerbe gewerbliche Vermögensberatung, ausgenommen die Vermittlung von Personalkrediten, mi... mehr lesen...
Mit dem aufgrund der Säumigkeit der Berufungsbehörde im Devolutionsweg ergangenen Bescheid vom 19. November 2008 hat der Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit (jetzt: Bundesminister für Wirtschaft, Jugend und Familie) gemäß § 340 Abs. 3 Gewerbeordnung 1994 (GewO) festgestellt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen für die Ausübung des Gewerbes der Versicherungsvermittlung in der Form Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten als Nebengewerbe durch den Beschwe... mehr lesen...
Index: E000 EU- Recht allgemeinE3L E06202010001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: 32002L0092 Vermittler-RL Art3 Abs3;32002L0092 Vermittler-RL Art4 Abs3;EURallg; GewO 1994 §137 Abs2a; GewO 1994 §137c Abs3; GewO 1994 §5 Abs1;VwRallg; GewO 1994 § 137 heute GewO 1994 § 137 gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch B... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein50/01 Gewerbeordnung
Norm: GewO 1994 §137 Abs2a;VwRallg; GewO 1994 § 137 heute GewO 1994 § 137 gültig ab 28.01.2019 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 112/2018 GewO 1994 § 137 gültig von 27.02.2008 bis 27.01.2019 zuletzt geändert dur... mehr lesen...