Begründung: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die nachträgliche gewerbebehördliche Genehmigung für die Änderung der gastgewerblichen Betriebsanlage "Hotel X." in A. im Pg., X.gasse XX erteilt. Der
Spruch: lautet: Mit dem angefochtenen Bescheid hat die Bezirkshauptmannschaft St. Johann im Pg. Herrn Johann T. nach Durchführung eines regulären Genehmigungsverfahrens die ... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Straferkenntnis wird dem Beschuldigten eine Übertretung der Gewerbeordnung (GewO) zu Last gelegt. Der
Spruch: lautet: "Herr Ing. Walter B., geb. 25.11.1957, hat zu verantworten, dass vom Standort in Salzburg, M.platz 7 aus am 29.5.2007 auf eigene Rechnung und Gefahr gegen Entgelt (die ggst. Leistungen wurden zum Preis von 1.000,00 Euro erstellt, wofür der Lebensgefährte der Grundeigentümerin bei einem Wohnungsumbau in der Stadt Salzburg Arbeitsleis... mehr lesen...
Index: 50/01 Gewerbeordnung59/04 EU-EWR
Norm: GewO 1994 §1 GewO1994 §5GewO §94 Z69 GewO 1994 §134 GewO §366Abs1 Z1EGV Art49 Abs1 GewO 1994 § 1 heute GewO 1994 § 1 gültig ab 13.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 45/2018 GewO 1994 § 1 gültig von 19.03.1994 bis 12.07.2018 ... mehr lesen...