Entscheidungen zu § 13 Abs. 3 GewO 1994

Landesverwaltungsgericht Tirol

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Entscheidungen 1-4 von 4

TE Lvwg Erkenntnis 2021/12/27 LVwG-2021/32/2938-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Ing. Mag. Peinstingl über die Beschwerde in Form der Eingaben vom 19.10.2021, eingegangen bei der Bezirkshauptmannschaft Z am 21.10.2021, und vom 19.10.2021, eingegangen bei der Bezirkshauptmannschaft Z am 22.10.2021, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Z vom 23.09.2021, Zl ***, betreffend eine Angelegenheit nach der Gewerbeordnung 1994 zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als ... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 27.12.2021

TE Lvwg Erkenntnis 2020/6/26 LVwG-2020/25/1157-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol erkennt durch seinen Richter Dr. Hohenhorst über die Beschwerde von AA, geb. am xx.xx.xxxx, wohnhaft Adresse 1, Z, vom 05.06.2020 gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 15.05.2020, Zl ***, betreffend Nichtkenntnisnahme der Gewerbeanmeldung und Untersagung der Gewerbeausübung, zu Recht: 1.       Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. 2.       Die ordentliche Revision ist gemäß Art 133 Abs 4 B-V... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 26.06.2020

TE Lvwg Erkenntnis 2017/10/9 LVwG-2017/14/1251-1

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Klaus Dollenz über die Beschwerde des Herrn AA, vertreten durch Mag. CC, Rechtsanwalt in X, Adresse 2, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 05.04.2017, Zl ****, zu Recht erkannt: 1.       Gemäß § 28 VwGVG wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. 2.       Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 25a VwGG eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 1... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 09.10.2017

TE Lvwg Erkenntnis 2017/9/27 LVwG-2017/18/1724-3

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Landesverwaltungsgericht Tirol hat durch seinen Richter Dr. Alois Huber über die Beschwerde der Firma AA GmbH, Z, vertreten durch die Firma BB GmbH, Y, gegen den Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 22.06.2017, Zl ****, zu Recht erkannt: 1.       Gemäß § 28 VwGVG wird aufgrund der erhobenen Beschwerde der Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Y vom 22.06.2017, Zl ****, behoben und das Entzugsverfahren eingestellt. 2.       Gegen dieses Erkennt... mehr lesen...

Entscheidung | Lvwg Erkenntnis | 27.09.2017

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