Entscheidungen zu § 98 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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TE Vwgh Erkenntnis 2006/1/24 2005/11/0179

Die Beschwerdeführerin ist die frühere (geschiedene) Ehefrau des im März 2003 verstorbenen Dr. K., eines Mitglieds der Ärztekammer für Vorarlberg. Nach dem Tod ihres früheren Ehemannes stellte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 20. März 2003 einen Antrag auf Witwenversorgung nach der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Vorarlberg (im Folgenden: Satzung). Mit Bescheid vom 11. Juli 2003 erkannte der Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 24.01.2006

RS Vwgh 2006/1/24 2005/11/0179

Index: L94058 Ärztekammer Vorarlberg10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §102 Abs3;ÄrzteG 1998 §98 Abs1 Z4 lita;ÄrzteG 1998 §98 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg §22 Abs5;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Vlbg §27 Abs3;VwGG §42 Abs2 Z1;
Rechtssatz: Gemäß § 98 Abs. 3 zweiter Satz ÄrzteG 1998 können die Leistungen nach Abs. 1 Z. 1 bis 3, 4 lit. a und b, wozu gemäß ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 24.01.2006

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