Nach Art. 133 Abs. 4 B-VG ist gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche Bedeutung zukommt, insbesondere weil das Erkenntnis von der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Auf Beschlüsse der Verwaltungsgerichte ist... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §91 Abs7; AVG §18 Abs3; AVG §18 Abs4; VwGG §34 Abs1;VwRallg; ÄrzteG 1998 § 91 heute ÄrzteG 1998 § 91 gültig ab 01.01.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 80/2013 ... mehr lesen...
Mit "Vorschreibung der Kammerumlagen und Beiträge zum Wohlfahrtsfonds für 1 - 12/1998" vom 11. November 1998 wurden dem Beschwerdeführer auf Grund des § 8 I und II der Beitrags- und Umlagenordnung und der Bestimmungen der Satzungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Steiermark die Kammerumlage und Beiträge zum Wohlfahrtsfonds in bestimmter Höhe vorgeschrieben. Mit Eingabe vom 20. November 1998 beantragte der Beschwerdeführer die "Zumittlung eines rechtsmittelfähige(n) B... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §69;ÄrzteG 1998 §87;ÄrzteG 1998 §91 Abs1;ÄrzteG 1998 §91 Abs7;AVG §56;VwGG §34 Abs1; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2001/11/0058 E 26. November 2002
2001/11/0060 E 19. Dezember 2003
2001/11/0059 E 19. Dezember 2003
Rechtssatz: Im Falle der formlosen Vorschreibung einer U... mehr lesen...