Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §117b Abs1 Z18 idF 2009/I/144; ÄrzteG 1998 §125 Abs4 idF 2009/I/144; ÄrzteG 1998 §59 Abs3 idF 2009/I/144; B-VG Art140 Abs1; B-VG Art140 Abs7; VwGG §42 Abs2 Z2; ÄrzteG 1998 § 117b heute ÄrzteG 1998 § 117b gültig ab 01.06.2026 ... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid verfügte die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 erster Satz des Ärztegesetzes 1998 die Streichung des Beschwerdeführers aus der Ärzteliste und stellte fest, dass seine Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes gemäß § 59 Abs. 1 Z. 1 ÄrzteG 1998 erloschen sei, weil die Vertrauenswürdigkeit des Beschwerdeführers als eine im Sinne des § 4 Abs. 2 Z. 3 ÄrzteG 1998 für die ärztliche Berufsausübung erforderliche Voraussetzung weggefallen sei. Dagegen erh... mehr lesen...
Index: 10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §117b Abs1 Z18;ÄrzteG 1998 §125 Abs4;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59 Abs3;B-VG Art19;B-VG Art20 Abs1;VwGG §42 Abs2 Z2;
Rechtssatz: Es ist verfassungsrechtlich unzulässig, die Entscheidung über das Erlöschen einer Berufsberechtigung (Austragung aus der Ärzteliste) dem Präsidenten ... mehr lesen...
1.1. Der Präsident der Österreichischen Ärztekammer erließ gegenüber der Beschwerdeführerin einen mit 18. Juli 2013 datierten Bescheid mit folgendem Spruch: "Die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes von Frau Dr. M(…) ist gemäß § 59 Abs 1 Z 1 ÄrzteG 1998 erloschen, da die Vertrauenswürdigkeit im Sinne des § 4 Abs 2 Z 3 ÄrzteG als eine für die ärztliche Berufsausübung erforderliche Voraussetzung weggefallen ist. "Die Berechtigung zur Ausübung des ärztlichen Berufes von... mehr lesen...
Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 110/2001, festgestellt, dass eine Berechtigung der Beschwerdeführerin "zur Ausübung des ärztlichen Berufes nicht besteht, da ihre Berufsberechtigung gemäß § 59 Abs. 1 Z 1 in Verbindung mit § 18 Abs. 1 Z 3 und 4 Ärztegesetz 1998 durch Wegfall der Vertrauenswürdigkeit und der gesundheitlichen Eignung erloschen ist". Die belangte Behörde legte ihrer Entscheidun... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z3;ÄrzteG 1998 §18 Abs2 Z4;ÄrzteG 1998 §2 Abs2;ÄrzteG 1998 §59 Abs1 Z1;ÄrzteG 1998 §59 Abs3;VwGG §30 Abs2;
Rechtssatz: Nichtstattgebung - Erlöschen der Berechtigung zur Berufsausübung nach § 59 Ärztegesetz 1998 - Mit dem angefochtenen Bescheid hat die belangte Behörde gemäß § 59 Abs. 3 Ärztegesetz 1998, in der Fass... mehr lesen...