Mit dem im Instanzenzug ergangenen Bescheid des Unabhängigen Verwaltungssenates des Landes Oberösterreich vom 30. Mai 2006 wurde der mitbeteiligten Partei die Bewilligung zur Haltung einer ärztlichen Hausapotheke in R erteilt. Begründend wurde nach Darstellung des Verfahrensganges und der angewendeten Rechtsvorschriften im Wesentlichen ausgeführt, die mitbeteiligte Partei, ein Arzt für Allgemeinmedizin, betreibe in O eine Vertragsarztpraxis, habe am 15. September 2003 eine weitere Ord... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal82/04 Apotheken Arzneimittel
Norm: ApG 1907 §29 Abs1;ÄrzteG 1998 §45 Abs2;
Rechtssatz: Der Gesetzgeber nimmt schon dann einen Bedarf an einer ärztlichen Hausapotheke an, wenn die Voraussetzungen des § 29 Abs. 1 ApG erfüllt sind, d.h. wenn - nach der im vorliegenden Fall maßgeblichen Rechtslage - keine öffentliche Apotheke in der Ortschaft des Berufssitzes besteht und di... mehr lesen...
Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien vom 29. April 2005 wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für das Jahr 2004 mit EUR 25.435,49 festgesetzt und der Beschwerdeführer verpflichtet, diesen Betrag bis spätestens 31. Juli 2005 einzuzahlen. Gegen diesen Bescheid erhob der Beschwerdeführer Berufung, in welcher er unter anderem vorbrachte, er sei auf Grund seines entsprechenden Ansuchens... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr §7 Abs1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Grundlage der Anwendung des § 7a der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien (über die Unwirksamkeit einer vor... mehr lesen...
Im hg. Erkenntnis vom 19. Dezember 2003, Zl. 2003/11/0089, ging der Verwaltungsgerichtshof in der den Beschwerdeführer betreffenden Beschwerdesache "Fondsbeitrag für das Jahr 2001" von folgendem Sachverhalt aus: "Der Beschwerdeführer beantragte - wie sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt - mit einem an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichteten Schreiben vom 26. Mai 1987 gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von de... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs2;AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0257 E 29. April 2003 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 7a der Satzung Wohlfahrts... mehr lesen...
Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Wien vom 28. April 2003 wurde der Fondsbeitrag des Beschwerdeführers "gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung" für das Jahr 2002 mit EUR 5.159,52 festgesetzt. Der Beschwerdeführer habe für das Jahr 2002 bisher keine "vorläufigen" Fondsbeiträge entrichtet, es bestehe daher ein Beitragsrückstand in der festgesetzten Beitragshöhe, welcher bis zum 31. Juli 2003 zu entrichten sei. In der Begründung: führte die Erstbehörde aus, auf Gr... mehr lesen...
Mit Bescheid des Verwaltungsausschusses der Ärztekammer für Wien vom 26. April 2002 wurde der Beitrag des Beschwerdeführers zum Wohlfahrtsfonds für das Jahr 2001 gemäß Abschnitt I der Beitragsordnung mit EUR 11.709,98 (ATS 161.132,84) festgesetzt. Der Beschwerdeführer habe für das Jahr 2001 bisher keine "vorläufigen" Fondsbeiträge entrichtet, es bestehe daher ein Beitragsrückstand in der festgesetzten Beitragshöhe, welcher bis zum 31. Juli 2002 zu entrichten sei. In der Begründung: füh... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs1;ÄrzteG 1998 §45 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/11/0096 E 14. September 2004
2005/11/0116 E 27. März 2007
Rechtssatz: Ausführungen dazu, dass durch die Vorschreibung des Beitrages zum Wohlfahrtsfonds der Bf in dem vo... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §107;ÄrzteG 1998 §112 Abs2;ÄrzteG 1998 §45 Abs2;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §7 Abs1 lita;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §7 Abs1 litb;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §7 Abs1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §7 Abs7;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 1999 §7; Beachte Serie (erledigt im gleichen Sinn):
2003/11/0224 E 14. Septembe... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte - wie sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt - mit einem an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichteten Schreiben vom 10. November 1988 gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds, weil er und seine Hinterbliebenen auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisses (als Universitätsassistent) einen gleichwertigen Anspruch auf Ruhe-(Versorgungs-)Genuss hätt... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte - wie sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt - mit einem an die Ärztekammer für Wien gerichteten Schreiben vom 14. Dezember 1987 die Rückzahlung der "angesparten Fonds-Beiträge", weil er sich als Vorstand der Neurologischen Abteilung des X-Spitals in einem unkündbaren Verhältnis befinde und daher mit 16. Dezember 1987 seine Ordination als Facharzt für Neurologie und Psychiatrie schließe. Er scheide somit aus der Alterversorgung des Wohlfahrtsfon... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer beantragte - wie sich aus dem vorgelegten Verwaltungsakt ergibt - mit einem an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichteten Schreiben vom 26. Mai 1987 gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds, weil er und seine Hinterbliebenen auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisses einen gleichwertigen Anspruch auf Ruhe- (Versorgungs-)Genuss hätten. Seine Privatpraxis werde er ... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs2;AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0257 E 29. April 2003 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 7a der Satzung Wohlfahrts... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs2;AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0257 E 29. April 2003 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 7a der Satzung Wohlfahrts... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs2;AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc; Hinweis auf Stammrechtssatz GRS wie 2002/11/0257 E 29. April 2003 RS 1 Stammrechtssatz Die Anwendung des § 7a der Satzung Wohlfahrts... mehr lesen...
Wie sich aus dem Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes vom 26. November 2002, B 1232/02, ergibt, ersuchte der Beschwerdeführer mit an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichtetem Schriftsatz vom 23. November 2001 um Befreiung von der Beitragspflicht. Dabei führte der Beschwerdeführer aus, seinem Antrag sei schon mit Bescheid vom 18. September 1989 stattgegeben worden, an seiner beruflichen Situation habe sich nichts geändert, er stehe weiterhin i... mehr lesen...
Index: 10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs1;ÄrzteG 1998 §45 Abs2;VwGG §28 Abs1 Z4;VwGG §41 Abs1;
Rechtssatz: Durch die Abweisung eines Antrags auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds wird der Bf in dem von ihm einzig angegebenen Recht, demjenigen auf Berufsausübung gemäß § 45 Abs. 1 ÄrzteG 1998, nicht verletzt. Der Bescheid kann auch nicht ... mehr lesen...
In den vorgelegten Verwaltungsakten befindet sich ein an den Verwaltungsausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien gerichtetes Schreiben der Beschwerdeführerin, das mit 30. Juni 1986 datiert ist. In diesem Schreiben meldet die Beschwerdeführerin ihre Privatpraxis mit diesem Tag ab und beantragt gemäß § 7 der Satzung des Wohlfahrtsfonds die Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds, weil sie auf Grund eines unkündbaren Dienstverhältnisses (zur Stadt Wien) e... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien10/07 Verwaltungsgerichtshof40/01 Verwaltungsverfahren82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs2;AVG §69 Abs1;AVG §69 Abs3;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 §7a;VwGG §42 Abs2 Z3 litb;VwGG §42 Abs2 Z3 litc;
Rechtssatz: Die Anwendung des § 7a der Satzung Wohlfahrtsfonds ÄtzteK Wr 2000 idF doktorinwien 9/2001 setzt voraus, dass eine Vor... mehr lesen...
Der Beschwerdeführer ist Zahnarzt. Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid wurde sein Antrag auf Eintragung eines weiteren Berufssitzes in A abgewiesen. Die belangte Behörde verwies in der Begründung: darauf, dass gemäß § 45 Abs. 3 Ärztegesetz 1998 - ÄrzteG 1998 u. a. Zahnärzte nur zwei Berufssitze im Bundesgebiet haben dürfen. Der Beschwerdeführer habe bereits zwei Berufssitze (in G und in H). Diese Ordinationen wolle er nach seinen Angaben weiterhin betreiben. ... mehr lesen...
Index: 82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §45 Abs2;
Rechtssatz: Auch eine Ordinationsstätte, in der ein Zahnarzt seine freiberufliche Tätigkeit nur in zeitlich begrenztem Umfang ausübt - was insbesondere bei mehreren Berufssitzen unvermeidlich ist -, ist ein Berufssitz im Sinne des § 45 Abs 2 zweiter Satz ÄrzteG 1998. European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:... mehr lesen...