RS Vwgh 2001/5/30 2001/11/0088

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Veröffentlicht am 30.05.2001
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82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal

Norm

ÄrzteG 1998 §45 Abs2;

Rechtssatz

Auch eine Ordinationsstätte, in der ein Zahnarzt seine freiberufliche Tätigkeit nur in zeitlich begrenztem Umfang ausübt -

was insbesondere bei mehreren Berufssitzen unvermeidlich ist -, ist ein Berufssitz im Sinne des § 45 Abs 2 zweiter Satz ÄrzteG 1998.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2001:2001110088.X01

Im RIS seit

31.07.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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