Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. Dr. XXXX (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 28.05.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. Dr. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführer) beantragte am 28.05.2025 die Anerkennung von Ausbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Nach Durchführung von Ermittlungen wurde der oben genannte Antrag mit dem im
Spruch: b... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Am XXXX langte bei der Österreichischen Ärztekammer per E-Mail des damaligen Arbeitgebers der Beschwerdeführerin, XXXX , ein Antrag auf deren Eintragung in die Liste der zur Berufsausübung berechtigten Ärzte und Gruppenpraxen (Ärzteliste) ein. 1. Am römisch 40 langte bei der Österreichischen Ärztekammer per E-Mail des damaligen Arbeitgebers der Beschwerdeführerin, römisch 40 , ein Antrag auf der... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben an die Ärztekammer für XXXX stellte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Eintragung eines weiteren Berufssitzes in die Ärzteliste. Er sei Facharzt für Radiologie und verfüge derzeit über zwei Berufssitze. Der Eintragung eines dritten Berufssitzes stehe zwar § 45 Abs. 3 erster Satz ÄrzteG 1998 entgegen, wonach Fachärzte nur zwei Berufssitze im Bundesgebiet haben dürften, er halte diese Bes... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Das Bundesverwaltungsgericht hat über die rechtzeitige und zulässige Beschwerde erwogen: 1. Feststellungen: 1.1. XXXX (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 11.02.2025 die Anrechnung ausländischer Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß § 14 ÄrzteG. 1.1. römisch 40 (in Folge: Beschwerdeführerin) beantragte am 11.02.2025 die Anrechnung ausländischer Aus- und Weiterbildungszeiten gemäß Paragraph 14, ÄrzteG. 1.2. Mit Bescheid vom 09.05.2025, Zl. PotoMo/AF/14-... mehr lesen...