Entscheidungen zu § 112 Abs. 3 ÄrzteG 1998

Verwaltungsgerichtshof

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Entscheidungen 1-3 von 3

TE Vwgh Erkenntnis 2018/6/15 Ra 2017/11/0048

1 Mit Bescheid vom 8. September 2015 wies der Revisionswerber (die belangte Behörde des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht) den Antrag der Mitbeteiligten vom 6. Jänner 2015 auf Befreiung von der Beitragspflicht zum Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ab 1. Jänner 2015 gemäß § 10 Abs. 9 der Satzung des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien ab. Dem wurde im Wesentlichen zu Grunde gelegt, dass die Ansprüche der Mitbeteiligten auf Ruhe- bzw. Versorgungsgenuss aufgrund ihre... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 15.06.2018

TE Vwgh Erkenntnis 2006/2/21 2004/11/0131

Mit dem im Instanzenzug ergangenen angefochtenen Bescheid der belangten Behörde wurde der Antrag der Beschwerdeführerin vom 7. Jänner 2003, sie gemäß § 112 Abs. 3 in Verbindung mit § 109 Ärztegesetz 1998 von der Beitragspflicht zu befreien, abgewiesen. Die belangte Behörde führte in der Begründung: im Wesentlichen aus, die Beschwerdeführerin habe zur
Begründung: ihres Antrages vorgebracht, dass ihr Dienstgeber IBM Österreich sei, in welchem Unternehmen sie vom dort bestehenden Pensionsp... mehr lesen...

Entscheidung | Vwgh Erkenntnis | 21.02.2006

RS Vwgh 2006/2/21 2004/11/0131

Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1984 §78;ÄrzteG 1998 §109 Abs1;ÄrzteG 1998 §112 Abs3;VwRallg;
Rechtssatz: § 112 Abs. 3 ÄrzteG 1998 sieht Befreiungstatbestände für Zugehörige zum Wohlfahrtsfonds anderer Ärztekammern einerseits und Zugehörige zu einem "anderen" berufsständischen Versorgungswerk vor. Daraus ist zu folgern, dass die Wohlfahrtsfonds der anderen ... mehr lesen...

Rechtssatz | Vwgh | 21.02.2006

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