1 Am 18. Jänner 2019 beantragte die Revisionswerberin bei der belangten Behörde die Auszahlung des „Sterbegeldes“ nach dem Ableben ihres Cousins Dr. N, der am 25. Dezember 2018 verstorben sei und die Revisionswerberin mit Verfügung vom 10. Jänner 2005 als Begünstigte für das ,,Sterbegeld“ eingesetzt habe. 2 Mit Bescheid vom 19. Februar 2019 wies die belangte Behörden den Antrag auf Auszahlung einer Leistung aus dem Titel der Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung ab. ... mehr lesen...
Index: 001 Verwaltungsrecht allgemein10/07 Verwaltungsgerichtshof82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §104 ÄrzteG 1998 §104 Abs1 VwGG §34 Abs1VwRallg ÄrzteG 1998 § 104 heute ÄrzteG 1998 § 104 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 Ärz... mehr lesen...
Mit Bescheid vom 17. September 2013 wies der Beschwerdeausschuss des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien die Berufung des Revisionswerbers gegen den erstbehördlichen Bescheid, mit dem festgestellt wurde, dass für die Hinterbliebenen des Antragstellers im Falle seines Ablebens kein Anspruch auf Bestattungsbeihilfe und Hinterbliebenenunterstützung bestehe, ab und bestätigte den erstbehördlichen Bescheid. Gegen diesen Bescheid erhob der Revisionswerber zunächst Beschwerde gemäß Art... mehr lesen...
Index: L94059 Ärztekammer Wien001 Verwaltungsrecht allgemein82/03 Ärzte Sonstiges Sanitätspersonal
Norm: ÄrzteG 1998 §104 Abs1;Satzung Wohlfahrtsfonds ÄrzteK Wr;VwRallg; ÄrzteG 1998 § 104 heute ÄrzteG 1998 § 104 gültig ab 01.01.2010 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2009 Ärzt... mehr lesen...