Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Schiemer als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Prückner, Hon.-Prof. Dr. Sailer sowie Dr. Jensik und die Hofrätin des Obersten Gerichtshofs Dr. Fichtenau als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei S***** GmbH & Co KG, *****, vertreten durch Dr. Arno R. Lerchbaumer, Rechtsanwalt in Graz, wider die beklagte Partei K***** Gm... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Baumann als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Tittel, Hon. Prof. Dr. Danzl und Dr.Veith sowie die Hofrätin des Obersten Gerichtshofes Dr. Grohmann als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei B*****gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Kroner Irsigler Rechtsanwalts GmbH in Salzburg, gegen die beklagte Partei Mag. Dr. Christo... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat als Revisionsgericht durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Schalich als Vorsitzenden und die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Hon. Prof. Dr. Danzl, Dr. Schaumüller, Dr. Hoch und Dr. Kalivoda als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Wilhelm V*****, vertreten durch Dr. Hans Böck, Rechtsanwalt in Wien, gegen die beklagte Partei A***** GmbH, *****, vertreten durch Dr. Friedrich W. Martin, Rechtsanwalt in S... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin stützt ihre am 3. 8. 2000 eingebrachte Räumungsklage auf die titellose Benützung der Wohnung durch den Beklagten. Zwischen den Parteien sei kein Mietvertrag abgeschlossen worden. Die Wohnung sei dem Beklagten offensichtlich von der Vormieterin ohne Zustimmung der Vermieterin zur Verfügung gestellt worden. Der Beklagte beantragt die Abweisung des Klagebegehrens. Er sei Hauptmieter. Die Vormieter hätten ein Weitergaberecht gehabt und ihm die Mietrec... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß § 510 Abs 3 ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils zu verweisen. Ergänzend ist anzumerken: Die rechtliche Beurteilung des festgestellten Sachverhalts durch die Vorinstanzen ist zutreffend, weshalb es gemäß Paragraph 510, Absatz 3, ZPO ausreicht, auf die Richtigkeit der
Begründung: des angefochtenen Urteils ... mehr lesen...
Begründung: 1964 erhielt Vinzenz H*****, der (schon verstorbene) Vater der Zweitbeklagten und Schwiegervater des Erstbeklagten, vom Erstkläger, der mit ihm verwandt war, für eine Hausreparatur S 80.000,--. Als Gegenleistung sagte H***** die Übertragung eines Seegrundstückes am H*****see, das als Badegrundstück benützbar war, in der Weise zu, daß die beiden Erstkläger zu je einem Viertel und der Drittkläger zur Hälfte das Eigentum daran übertragen bekommen sollten. Die Kläger, ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Was zunächst Beilage L betrifft, handelt es sich nicht um eine Willenserklärungen der Parteien enthaltende Urkunde, sondern lediglich um die schriftliche Erklärung eines Zeugen über Umstände, die Gegenstand seiner in der Tagsatzung vom 16.Oktober 1995 abgelegten Zeugenaussage waren; eine derartige "Bestätigung" eines Zeugen über strittige Tatsachen ist entgegen der Auffassung der Revisionswerberin nicht Gegenstand d... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr.Schlosser als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr.Schiemer, Dr.Gerstenecker, Dr.Rohrer und Dr.Zechner als weitere Richter in der Rechtssache der klagenden Partei Republik Österreich, vertreten durch die Finanzprokuratur, Wien 1., Singerstraße 17-19, wider die beklagten Parteien 1.) A*****, und 2.) Baumeister A***** Gesellschaft mbH, beide ***** vertreten dur... mehr lesen...
Begründung: Die Klägerin war seit 1.9.1963 bei der Beklagten beschäftigt. Am 26.1.1989 trat sie an den Geschäftsführer der Beklagten mit dem Wunsch nach einvernehmlicher Auflösung des Dienstverhältnisses unter Wahrung ihres Abfertigungsanspruches heran. Der Geschäftsführer beriet sich darüber mit dem Personalleiter. Sie beschlossen, der Klägerin die halbe Abfertigung anzubieten. Am 10.2.1989 fand zwischen dem Geschäftsführer, dem Personalleiter und der Klägerin ein weiteres Ge... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit 1980 bei der T*** Gesellschaft mbH K*** & Co (im folgenden kurz Firma T***) angestellt, zuletzt als Leiter des Unternehmens. Der Kläger bezog zuletzt ein Monatsgehalt von 55.000 S brutto, 14mal jährlich, hatte Anspruch auf ein ihm auch privat zur Verfügung stehendes Firmenfahrzeug, eine Umsatzbeteiligung sowie auf eine Kranken- und eine Lebensversicherung mit Prämien von 2.859 S und 8.916,66 S monatlich. Nach dem Tod des früheren Gesc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerin ist Wohnungseigentümerin der Wohnung top. Nr.10 im Hause Wien 18., Anastasius-Grün-Gasse 54/2, samt zugehörigem Kfz-Abstellplatz; diese Eigentumswohnung wird seit dem Jahr 1984 vom Beklagten - dem Adoptivsohn der Klägerin - bewohnt. Mit der Behauptung, daß zwischen den Parteien nicht zuletzt wegen dieser Wohnungsbenützung durch den Beklagten zahlreiche Rechtsstreitigkeiten geführt worden seien, die durch eine rechtsgeschäftliche Vereinbarung zwi... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte war Eigentümer der Liegenschaft EZ 2813 KG Perchtoldsdorf mit dem Haus in der Wienergasse 71, in dem seine Ehegattin den Restaurant- und Diskothekenbetrieb "Romanum" führte. Die Klägerin war in diesem Betrieb angestellt. Ein Teil der Liegenschaft des Beklagten war an die C*** Gesellschaft mbH zum Betrieb eines China-Restaurants vermietet. Die Klägerin begehrte, den Beklagten schuldig zu erkennen, ihr das Sparbuch Nr.267-793-038-00 der Ö*** L*** ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger war seit September 1981 als Angestellter (Mitglied der erweiterten Geschäftsführung) bei der Fa.T*** Gesellschaft mbH K*** & CO (kurz: Fa.T***) beschäftigt, über die mit Beschluß des Kreisgerichtes Ried im Innkreis vom 22.1.1986 der Konkurs eröffnet wurde. Der zum Masseverwalter bestellte Rechtsanwalt Dr.Walter R*** führte das Unternehmen zunächst weiter, weil er eine Gesamtverwertung beabsichtigte und dabei die vorhandenen Arbeitsplätze siche... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte beauftrage die Ilse P*** Gesellschaft mbH (kurz: Firma P***), den Verkauf des Hauses Wien 1., Franziskanerplatz 3, um den Kaufpreis von S 4,900.000,-- zu vermitteln. Obwohl noch zwei Wohnungen in diesem Hause vermietet waren - die übrigen Wohnungen standen bereits leer - und die Liegenschaft mit einer Leibrentenforderung belastet war, wollte die Beklagte die Liegenschaft lasten- und bestandfrei verkaufen. Im Zuge der Vorgespräche erklärte die Be... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Rechtliche Beurteilung Das Berufungsgericht ist bei seiner rechtlichen Beurteilung der im Aufhebungsbeschluß des Obersten Gerichtshofes vom 4.März 1986, 14 Ob 12/86, überbundenen Rechtsansicht gefolgt. Da die rechtliche Beurteilung zutreffend ist, genügt es, auf diese Ausführungen zu verweisen (§ 48 ASGG). Das Berufungsgericht ist bei seiner rechtlichen Beurteilung der im Aufhebungsbeschluß des Obersten Gerichtshofes vom 4.März 1986... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Klägerinnen sind Miteigentümerinnen der Liegenschaft EZ 2325 der KG Währing mit dem Haus Gregor-Mendelstraße 27. Sie begehrten zunächst, die Beklagte schuldig zu erkennen: entweder a) dem Bankhaus S*** & S*** in Wien schriftlich mitzuteilen, daß die Beklagte mit dem Inhalt des Schreibens des Klagevertreters ./B vollinhaltlich einverstanden ist und daß die Beklagte das Bankhaus S*** & S*** ermächtigt und beauftragt, das Schreiben laut Beilage ./C ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Für die Errichtung einer Reit- und Tennishalle der beklagten Parteien lieferte die klagende Partei im Jahr 1980 Betonfertigteile und verrichtete die Dach- und Spenglerarbeiten. Mit Ausnahme eines geringfügigen Abzuges wegen eines Mangels der Dachschneehalter wurden von den beklagten Parteien die Materiallieferungen und Werkleistungen der klagenden Partei ohne Geltendmachung von Mängeln übernommen, die Rechnungen der klagenden Partei als richtig anerkannt und... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die klagenden Parteien sind Eigentümer der Liegenschaft EZ 1318 des Grundbuches der KG Wenisbuch, Gerichtsbezirk Graz, mit den Grundstücken 600/12 Wiese und 983 Baufläche mit dem Wohnhaus Graz-Maria Trost, Reifentalgasse 23. Sie hatten die Absicht, diese Liegenschaft mit Hilfe des ihnen bekannten Möbelhändlers Albert L*** zu verkaufen. Die Beklagten, die an der Anschaffung einer Wohnung für ihre Tochter, die in Graz studieren sollte, interessiert waren, wurd... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Beklagte unterrichtete Immobilienmakler von seiner seit 1978 bestandenen Absicht, seine mit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 3 im Haus St. Julien-Straße 4 in Salzburg untrennbar verbundenen 1054/19223 Anteile und seine mit Wohnungseigentum an der Wohnung Nr. 7 im Haus St. Julien-Straße 3 in Salzburg untrennbar verbundenen 1069/19223 Anteile an der Liegenschaft EZ 558 in der Katastralgemeinde Stadt Salzburg zu verkaufen. In diesem Gebäudekomplex betrie... mehr lesen...
Begründung: Die klagende Partei begehrt vom Beklagten die Zahlung eines Betrages von S 81.174,-- sA aus dem Rechtsgrund des Schadenersatzes mit der Behauptung, der Beklagte sei aus dem mit 1. März 1982 begründeten Arbeitsverhältnis am 3. März 1982 ungerechtfertigt vorzeitig ausgetreten. Die klagende Partei sei dadurch gezwungen worden, über ein Unternehmensberatungsbüro einen neuen Leiter des Rechnungswesens kurzfristig aufzunehmen. Hiebei seien ihr Kosten in der Höhe von S 70.8... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrt, die Beklagte schuldig zu erkennen, einen im einzelnen näher bezeichneten übergabsvertrag in beglaubigter Form zu unterfertigen. Er bringt vor, die Parteien hätten Ende März 1984 bezüglich der übergabe der im Alleineigentum der Beklagten stehenden Liegenschaft EZ.16 Katastralgemeinde Pieslwang dahingehend Einigung erzielt, daß der Kläger die gesamte Liegenschaft mit Ausnahme der Waldgrundstücke im Ausmaß von etwa 8 Joch erhalte. Als Gegenlei... mehr lesen...
Mit Bestellschein Nr. 7730/80 vom 27. 10. 1980 bestellte die nunmehrige Gemeinschuldnerin bei der klagenden Partei einen Baustellenwagen samt näher bezeichnetem Zubehör zum Preis von 65 612.48 S frei Baustelle V. Das Bestellschreiben trägt deutlich sichtbar folgenden Vermerk: "Diese Bestellungen erteilen wir Ihnen nur zu den umseitig angeführten Bedingungen und bitten um sofortige Auftragsbestätigung." Mit Stampiglienaufdruck auf dem Bestellschein ersuchte die Gemeinschuldnerin, di... mehr lesen...
Die Beklagte ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 13 II KG G, zu deren Gutbestand u. a. die Grundstücke 428 und 431/1 gehören. Die Kläger erfuhren im Sommer 1978, daß die Beklagte ein Baugrundstück verkaufen wolle. Sie traten mit ihr in Vertragsverhandlungen. Im Spätsommer oder Herbst 1978 vereinbarten die Streitteile, daß die Kläger ein erst zu vermessenes Grundstück in der Größe von 500 m2 erhalten sollten. Als Kaufpreis war ein Betrag von 150 S pro Quadratmeter vereinbart; weite... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §32
Rechtssatz:
Ob ein Objekt mit Förderungsmitteln errichtet worden ist, hängt nicht von der Art und dem Zeitpunkt der Rückzahlung dieser Mittel, sondern allein davon ab, ob die Bauführung tatsächlich auf diese Weise finanziert worden ist. Da die Mietzinsbildung regelmäßig nach den Verhältnissen beim Abschluß des Mietvertrages zu beurteilen ist, bleibt eine Rückzahlung der Förderungsmittel nach diesem Zeitpunkt insowe... mehr lesen...
Norm: MG §16MG §16aWBFG 1968 §32
Rechtssatz:
Ein nachträglicher "Verzicht" auf Förderungsmittel kann nur als (vorzeitige) Rückzahlung dieser Mittel behandelt werden, welche gemäß § 32 Abs 6 WBFG 1968 zwar eine künftige Anwendung der §§ 16 und 16 a MG ermöglicht, die Anwendbarkeit des Mietengesetzes - mit den in § 32 Abs 2 bis 6 WBFG 1968 vorgesehenen Änderungen - aber nicht berührt. Ein nachträglicher "Verzicht" auf Förderungsmittel ... mehr lesen...
Norm: WBFG 1968 §32
Rechtssatz:
Einer (teilweisen) Vertragsauflösung "ex tunc", steht der zwingende Charakter des § 32 WBFG 1968 entgegen. Einer (teilweisen) Vertragsauflösung "ex tunc", steht der zwingende Charakter des Paragraph 32, WBFG 1968 entgegen.
Entscheidungstexte 4 Ob 545/79 Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 545/79 ... mehr lesen...
Die Kläger, die Eltern der Zweitbeklagten und Schwiegereltern des Erstbeklagten, sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft mit dem Hause N 12. Im Jahre 1968 wurden durch einen Umbau des Hauses u. a. neue Räume im ersten Stock des Hauses geschaffen. Für diesen Umbau traten die Beklagten als Bauwerber auf, er wurde von ihnen auch zu einem wesentlichen Teil finanziert und durchgeführt; der Erstkläger steuerte zum Umbau 20 000 S, seine Arbeitskraft und Fuhrwerk bei. Die Beklagten b... mehr lesen...
Da W über keine Fließwasserversorgung verfügt, traten die Bewohner dieses Gebietes an den Landwirt Felix V mit der Bitte heran, eine Wasserleitung zu errichten. Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 20. Oktober 1966, 7 G-16/66, wurde die auf Grund der Gründungsversammlung vom 3. Feber 1966 gebildete Wassergenossenschaft W, die nunmehrige klagende Partei, anerkannt und deren Satzungen genehmigt, Felix V wurde zum Obmann gewählt. Gemäß § 8 Z. 1 der Satzungen vertrit... mehr lesen...
Die beklagte Partei, die Stadtgemeinde Graz, ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ 2389 KG G. In seiner Sitzung vom 20. Jänner 1966 genehmigte der Gemeinderat der beklagten Partei in zwei Beschlüssen den Verkauf der Liegenschaft an die klagende Partei um den Pauschalkaufpreis von 600 000 S in bis 1975 zu bezahlenden Teilbeträgen, wertgesichert nach dem vom österreichischen Statistischen Zentralamt verlautbarten Index: 1. Mit Schreiben vom 25. Jänner 1966 wurde die klagende Partei davo... mehr lesen...
Norm: ABGB §861 ABGB §1053 ABGB §1100 A ABGB §1100 B3WBFG 1968 §32 ABGB § 861 heute ABGB § 861 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ABGB § 1053 heute ABGB § 1053 gültig ab 01.01.1812 ... mehr lesen...