RS OGH 1980/4/15 4Ob545/79

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Veröffentlicht am 15.04.1980
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Norm

WBFG 1968 §32

Rechtssatz

Ob ein Objekt mit Förderungsmitteln errichtet worden ist, hängt nicht von der Art und dem Zeitpunkt der Rückzahlung dieser Mittel, sondern allein davon ab, ob die Bauführung tatsächlich auf diese Weise finanziert worden ist. Da die Mietzinsbildung regelmäßig nach den Verhältnissen beim Abschluß des Mietvertrages zu beurteilen ist, bleibt eine Rückzahlung der Förderungsmittel nach diesem Zeitpunkt insoweit ohne rechtliche Bedeutung.

Entscheidungstexte

  • 4 Ob 545/79
    Entscheidungstext OGH 15.04.1980 4 Ob 545/79

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0082884

Dokumentnummer

JJR_19800415_OGH0002_0040OB00545_7900000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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