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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 24.04.2023 festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) vom 01.09.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 4.140,02 gebührt. Diese ergibt sich aus einem Ruhegenuss von € 3.473,24, einer Nebengebührenzulage von € 365,26 s... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX , geb. am XXXX (in der Folge Beschwerdeführer, BF), der ab dem 01.09.1980 in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund stand, beantragte mit Eingabe vom 06.12.2021 bei seiner Dienstbehörde, Landespolizeidirektion – XXXX , (in der Folge Dienstbehörde) die bescheidmäßige Feststellung der Anzahl seiner Schwerarbeitsmonate. 1. Herr römisch 40 , geb. am römis... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Herr XXXX , geb. am XXXX , Gruppeninspektor i.R., (in der Folge Beschwerdeführer, BF), stand zuletzt als Gruppeninspektor bei der Landespolizeidirektion XXXX , im Dienst. 1. Herr römisch 40 , geb. am römisch 40 , Gruppeninspektor i.R., (in der Folge Beschwerdeführer, BF), stand zuletzt als Gruppeninspektor bei der Landespolizeidirektion römisch 40 , im Dienst. 2. Der BF a... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 30.03.2021, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.04.2020 eine Gesamtpension nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 2.552,03 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von € 1.568,02, einer Nebengebührenzulage von € 529,77 und einer anteiligen Pension nach dem Allgemeinen Pension... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 14.05.2021, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.05.2020 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.478,29 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: ? einem Ruhegenuss von EUR 1.546,26, ? einer Nebengebührenzulage von EUR 515,53 und ? ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang 1. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde;) hat mit Bescheid vom XXXX , GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: BF) ab XXXX eine Gesamtpension von monatlich brutto EUR XXXX gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto EUR XXXX , einer Nebengebührenzulage von monatlich brutto EUR XXXX und einer Pension nach dem Allgemeinen Pens... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, Pensionsservice (in der Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 11.05.2020 wurde festgestellt, dass vom 1. November 2019 an, dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 3.674,54 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus einem Ruhegenuss von € 3.674,54. Wei... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB oder belangte Behörde; vormals Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter oder BVA) hat mit Bescheid vom 01.10.2018, GZ: XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.05.2018 eine Gesamtpension von monatlich brutto ? 2.784,44 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich brutto ? 1.897,75, einer Nebengebührenzulag... mehr lesen...
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 10.03.2015, GZ 4000-091051/8, wurde durch die die BVA (im Folgenden: belangte Behörde) festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 1. November 2014 an ein Ruhegenuss von monatlich brutto € 4.399,02 gebühre. Außerdem gebühre eine Nebengebührenzulage von monatlich brutto € 94,50. 2. Gegen diesen Bescheid richtet sich die undatierte Beschwerde, laut Einlaufstempel bei der belangte... mehr lesen...