Begründung: Mit Bescheid der beklagten Partei vom 18. 9. 2007 wurde der Antrag der am 10. 8. 1985 geborenen Klägerin auf Gewährung von Pflegegeld abgewiesen. Mit der gegen diesen Bescheid rechtzeitig erhobenen Klage begehrte die Klägerin die Gewährung des Pflegegelds der Stufe 2 in gesetzlicher Höhe ab 14. 3. 2007. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung des Klagebegehrens im Wesentlichen mit der
Begründung: , bei der Klägerin liege nur ein durchschnittlicher Pflegebedarf von 3... mehr lesen...
Norm: BPGG §7Sbg PGG §6
Rechtssatz: Ansprüche auf deutsches Pflegegeld aus einer freiwilligen Krankenversicherung (Pflegeversicherung) sind auf den Anspruch auf österreichisches Pflegegeld ohne Abzug der für die freiwillige Krankenversicherung geleisteten Versicherungsbeiträge anzurechnen. Entscheidungstexte 10 ObS 121/08d Entscheidungstext OGH 04.11.2008 10 ObS 121/08d ... mehr lesen...
Norm: BPGG §7BPGG §9 Abs2WPGG §6WPGG §7 Abs2
Rechtssatz: Die Anrechnung nach § 7 BPGG (§ 6 WrPGG) beeinflußt weder die Einstufung des Betroffenen in eine bestimmte Pflegegeldstufe noch seinen Pflegebedarf, wohl aber die Höhe des auszuzahlenden Betrages. Eine die Höhe des Pflegegeldes wesentliche Veränderung wird auch dann angenommen, wenn sich die nach den genannten Vorschriften anrechenbaren Geldleistungen ändern. Ent... mehr lesen...
Norm: RAO §2 Abs1RAO §28 Abs1 litbRAPG §7
Rechtssatz: Da die "Bestätigung der Rechtsanwaltspraxis" zum Wirkungskreis des Ausschusses gehört (§ 28 Abs 1 lit b RAO) und eine solche Bestätigung daher für das "Zeugnis über die praktische Verwendung des Prüfungswerbers" (§ 7 RAPG) erforderlich ist, besteht ein rechtliches Interesse an der Erlassung eines solchen Feststellungsbescheides. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Der Kollektivvertrag vom 1. Dezember 1959 (im folgenden: Pensionsvereinbarung) bestimmte unter anderem folgendes: "§ 1 Die DDSG sichert ihren in die Gehaltsschemata des österreichischen Kollektivvertrages für die Dienstnehmer der Donauschiffahrt eingereihten, in den ständigen Dienst übernommenen Bediensteten nach dem Ausscheiden aus dem gesellschaftlichen Dienst und deren Hinterbliebenen Leistungen nach den folgenden Bestimmungen zu: Diese Leistungen bestehen in einer Pe... mehr lesen...
Norm: BPG ArtV Abs3BPG §7BPG §8BPG §9BPG §18 Abs1BPG §19
Rechtssatz: Anwendung des BPG nur auf nach dem 01.07.1990 erworbene Anwartschaften. § 7 BPG soll lediglich sicherstellen, dass ein Arbeitgeberwechsel nicht zum Verfall von Anwartschaften führt. § 8 BPG ist auf die Einstellung des Erwerbes künftiger Anwartschaften durch KollV nicht anwendbar. § 9 BPG ist auf jeden Eingriff in angefallene Leistungen anzuwenden und gemäß § 19 BPG daher auch ... mehr lesen...
Norm: ABGB §1152 F1BPG §1BPG §7
Rechtssatz: Ab Inkrafttreten des BPG (01.07.1990) besteht eine positive gesetzliche
Norm: , welche die Unverfallbarkeit von Arbeitnehmerbeiträgen zur gesetzlichen Altersversorgung bestimmt. Art 5 Abs 4 BPG sieht nur eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Übergangsbestimmung für die Zulässigkeit von früher getroffenen Vereinbarungen über den Verfall von Anwartschaften vor und erweitert daher (im Bereich der ... mehr lesen...
Norm: BThPG §1 Abs1BThPG §5 Abs2BThPG §7
Rechtssatz: Der Bedienstete ist als vertragsmäßig voll beschäftigt und in ständiger Verwendung stehend anzusehen, wenn das Dienstverhältnis in jedem Jahr verlängert wurde. Die Gesamtdauer der Beschäftigung und Verwendung des Bediensteten ist nicht in die den einzelnen Dienstverträgen zugrundeliegenden Zeiträume zu zerlegen. Entscheidungstexte 4 Ob 7... mehr lesen...