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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 02.05.2023, GZ XXXX , wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) vom 01.12.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 3.698,79 gebühre. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit nic... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 02.05.2023, GZ: XXXX wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) vom 01.10.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.975,70 gebührt. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit nic... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 31.05.2023, eingelangt bei der BVAEB am 05.06.2023, beantragte der Beschwerdeführer einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte er aus, dass er im Jahr 2022 seine Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfassun... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau hat mit Bescheid vom 05.10.2023 hat mit Spruchpunkt 1 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 01. Juli 2022 an eine Gesamtpension nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 4.372,75 gebührt und mit Spruchpunkt 2 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 41 Abs. 1, 2, 8 und 9 PG 1965 vom 01.01.2023 an ein Ruhebezug... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 24.05.2023, eingelangt bei der BVAEB am 25.05.2023, beantragte der Beschwerdeführer einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte er aus, dass er im Jahr 2022 seine Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfassungswidrig.... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Mit Schreiben vom 31.05.2023, eingelangt bei der BVAEB am 02.06.2023, beantragte der Beschwerdeführer einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte er aus, dass er im Jahr 2022 seine Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfassungswidrig.... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Schreiben vom 25.05.2023 beantragte der Beschwerdeführer (im Folgenden: BF), die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) möge die Anpassung seines Ruhebezuges ab 01.01.2023 feststellen und bescheidmäßig ausfertigen. 1.2. Mit Bescheid der BVAEB vom 05.10.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem BF vom 01.07.2022 an eine Gesamtpension nac... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 25.05.2023, eingelangt bei der BVAEB am 01.06.2023, beantragte die Beschwerdeführerin einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte sie aus, dass sie im Jahr 2022 ihre Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfas... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 26.05.2023, eingelangt bei der BVAEB am 31.05.2023, beantragte der Beschwerdeführer einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte er aus, dass er im Jahr 2022 seine Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfassun... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 30.05.2023, eingelangt bei der BVAEB am 02.06.2023, beantragte der Beschwerdeführer einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte er aus, dass er im Jahr 2022 seine Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfassun... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau hat mit Bescheid vom 13.10.2023 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 41 Abs. 1, 2, 8 und 9 PG 1965 vom 01.01.2023 an ein Ruhebezug in der Höhe von monatlich brutto € 3.326,91 gebührt. Der Antrag auf eine andere Erhöhung des Ruhebezugs wurde abgewiesen. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Berg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 05.06.2023, eingelangt bei der BVAEB am 07.06.2023, beantragte die Beschwerdeführerin einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte sie aus, dass sie im Jahr 2022 ihre Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfas... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Herr Chefinspektor i.R. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) stellte mit Schreiben vom 25.05.2023 einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheids über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. 1. Herr Chefinspektor i.R. römisch 40 (in der Folge Beschwerdeführer) stellte mit Schreiben vom 25.05.2023 einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheids über die Pensionshöhe ab 01... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 31.08.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.01.2023 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 5.327,76 gebühre. 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 21.03.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.03.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 3.364.25 gebühre. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 26.05.2023, GZ: XXXX wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (im Folgenden: BF) vom 01.10.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 4.481,44 gebühre. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 25.05.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.10.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.571,79 gebühre. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 15.12.2022, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.08.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 3.793.91 gebühre. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit ... mehr lesen...
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Begründung: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 13.10.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.01.2023 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 3.769,72 gebühre. 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgen... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit nicht verfahrensgegenständlichem Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) vom 04.04.2023, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.11.2022 an ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG) in der Höhe von monatlich brutto EUR 5.254.87 gebühre. Dieser Bescheid erwuchs in Rechtskraft. 1.1. Mit ... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang und Sachverhalt römisch eins. Verfahrensgang und Sachverhalt 1. Herr Amtsdirektor i.R. XXXX (in der Folge Beschwerdeführer) stellte mit Schreiben vom 07.06.2023 einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheids über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. 1. Herr Amtsdirektor i.R. römisch 40 (in der Folge Beschwerdeführer) stellte mit Schreiben vom 07.06.2023 einen Antrag auf Ausstellung eines Bescheids über die Pensionshöhe ab 01.0... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: 1. Mit Schreiben vom 24.05.2023, eingelangt bei der BVAEB am 30.05.2023, beantragte der Beschwerdeführer einen Bescheid gemäß § 367 Abs. 3 ASVG über die Pensionshöhe ab 01.01.2023. Begründend führte er aus, dass er im Jahr 2022 seine Pension angetreten habe, die erste Pensionsanpassung im Jahr 2023 jedoch nur anteilig gewährt worden sei. Diese Vorgangsweise sei gleichheits- und damit verfassun... mehr lesen...
Begründung: ,
Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau hat mit Bescheid vom 26.09.2023 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer gemäß § 41 Abs. 1, 2, 8 und 9 PG 1965 vom 01.01.2023 an ein Ruhebezug in der Höhe von monatlich brutto € 3.284,91 gebührt. Der Antrag auf eine andere Erhöhung des Ruhebezugs wurde abgewiesen. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Berg... mehr lesen...
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Begründung: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau hat mit Bescheid vom 12.10.2023 festgestellt, dass dem Beschwerdeführer vom 01.04.2022 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto € 2.906,96 gebührt. Diese ergibt sich aus einem Ruhegenuss von € 1.661,73, einem Erhöhungsbetrag nach § 90 PG 1965 von € 199,42, einer Nebengebührenzulage von € 633,21 sowie einer ... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, nunmehr Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB), hat mit Bescheid vom 03.09.2017, Zl: XXXX , festgestellt, dass Mag. XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführerin) gemäß § 41 Abs. 1 und 2 PG 1965 vom 01.01.2018 an ein Ruhebezug in der Höhe von monatlich brutto € 5.241,24 gebührt. In der
Begründung: dieses Be... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Der Beschwerdeführer (in der Folge: BF) beantragte (mit Schreiben vom 12.06.2015) am 24.06.2015 bei der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter (nunmehr: Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau; in der Folge: BVAEB) die bescheidmäßige Zuerkennung seiner monatlichen Beamtenpension ab 01.01.2015 in Höhe von EUR 5.718,64 monatlich (ungedeckelte Anpassung seiner vorausgegan... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 27.10.2021, GZ: XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.07.2021 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.696,09 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahne... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: 1. Verfahrensgang: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) vom 03.02.2022, Zl. XXXX , wurde festgestellt, dass dem Beschwerdeführer (im Folgenden: BF) vom 01.10.2021 an eine Gesamtpension nach dem PG in der Höhe von monatlich brutto EUR 2.750,02 gebühre. Diese Gesamtpension ergebe sich aus: 1.1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahne... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: 1. Mit Bescheid vom 22.06.2021 wurde auf den Antrag vom 19.02.2021 festgestellt, dass Herrn Dr. XXXX (in weiterer Folge: Beschwerdeführer oder Bf) vom 01.01.2019 bis 31.12.2019 ein monatlicher Ruhebezug von brutto € 4.188,66 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 von € 4.264,06 gebühre. Unter Hinweis auf § 41 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 6 Pensionsgesetzes 1965 (PG 1965) sei die Erhöhung seines Ruhebezuges ab 01.012019 gemäß § 728 Abs. 1 Z 3 ASVG um 1... mehr lesen...