Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (in Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 22.01.2021 wurde festgestellt, dass der Beschwerdeführerin (in der Folge „BF“) vom 1. Juni 2020 an eine Gesamtpension nach dem Pensionsgesetz 1965 (PG 1965) in der Höhe von monatlich brutto EUR 5.197,08 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus einem Ruhegenuss von EUR 4.571,87, einer ... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang und Sachverhalt: 1. Mit Bescheid der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau, Pensionsservice (in der Folge: BVAEB oder belangte Behörde) vom 11.05.2020 wurde festgestellt, dass vom 1. November 2019 an, dem Beschwerdeführer (in der Folge BF) ein Ruhebezug nach dem Pensionsgesetz 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 3.674,54 gebühre. Dieser Ruhebezug ergebe sich aus einem Ruhegenuss von € 3.674,54. Wei... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 18.02.2021, Zl. XXXX , festgestellt, dass XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.03.2020 eine Gesamtpension nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 3.436,26 gebührt. Diese besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich € 2.317,75, einer Nebengebührenzulage vo... mehr lesen...
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Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang: römisch eins. Verfahrensgang: Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (im Folgenden: BVAEB) hat mit Bescheid vom 25.09.2020, Zl. XXXX , festgestellt, dass ADir. i.R. Reg.Rat XXXX (im Folgenden: Beschwerdeführer) ab 01.10.2019 ein Ruhebezug nach dem PG 1965 in der Höhe von monatlich brutto € 3.931,60 gebührt. Dieser besteht aus einem Ruhegenuss von monatlich € 3.610,38 und einer Nebe... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: I. Verfahrensgang römisch eins. Verfahrensgang Der Beschwerdeführer steht als Gruppeninspektor der Landespolizeidirektion Steiermark in einem öffentlich – rechtlichen Dienstverhältnis zum Bund, weshalb die Bestimmungen des Beamten-Dienstrechtes 1979 (BOG 1979) und des Gehaltsgesetzes 1956 (GehG) in der jeweils geltenden Fassung zur Anwendung kommen. Auf Grund seiner Anträge wurde seine regelmäßige Wochendienstzeit in der Zeit von 01.01.2008 bis 31.12.2014... mehr lesen...