Norm: KrntEinstV §1KrntEinstV §4KrntPGG §4 Abs5
Rechtssatz: Entsprechen Betreuungsmaßnahmen nicht dem Tatbestandsmerkmal der Anleitung und Beaufsichtigung im Sinne des § 4 Krnt EinstV sondern stellen sich als eine Folge der psychischen Betreuung dar, so ist hiefür auf den tatsächlich notwendigen Zeitaufwand im konkreten Einzelfall abzustellen und nur dieser in Anschlag zu bringen (Hier: Bloß (stichenprobenartig) Kontrollen durch eine Pflegepers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 24.9.1955 geborene Klägerin leidet seit Geburt an Mongolismus samt Minderbegabung und nur sehr geringer Ausprägung von Intelligenz. Sie hat sieben Jahre Sonderschule besucht. Wesentliches Problem ihrer geistigen Situation sind deutlich herabgesetzte Übersichtsfähigkeit, Wechselhaftigkeit und oft schwere Beeinflußbarkeit von Stimmungen, weiters die Unberechenbarkeit der jeweiligen Handlungssituation in dem Sinne, daß auch bei recht guten Fertigkeiten... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der am 22.10.1986 geborene Kläger leidet an einem Zustand nach atrioventrikulärer Shunt-Einlage und weiterer mehrfacher Shunt-Revisionen aufgrund eines erhöhten intracraniellen Druckes infolge einer intrauterinen Störung des Schädelwachstums. Es besteht ein leichtgradiger Entwicklungsrückstand im seelischen und geistigen Bereich. Er bedarf gegenüber altersgemäß entwickelten und gesunden Kindern einer vermehrten Hilfe und Beaufsichtigung bei der Körperreini... mehr lesen...
Begründung: In der gegen den ablehnenden Bescheid der Beklagten erhobenen Klage begehrt die Klägerin Pflegegeld. Sie leide an Lähmungserscheinungen als Folge eines Schlaganfalles und könne Verrichtungen, wie Kochen, Einkaufen, Wäschewaschen und Putzen nicht durchführen und andere Arbeiten nur sehr langsam bewältigen. Die beklagte Partei beantragte die Abweisung dieses Begehrens, weil der Klägerin noch alle maßgeblichen Verrichtungen zumutbar seien. Das Erstgericht erkannte... mehr lesen...
Begründung: Der am 11.2.1950 geborene Kläger war als Hilfsarbeiter berufstätig; er bezieht seit 1.3.1995 die Invaliditätspension. Mit Bescheid vom 7.6.1995 wies die beklagte Pensionsversicherungsanstalt der Arbeiter den Antrag des Klägers auf Gewährung von Pflegegeld im wesentlichen mit der
Begründung: ab, daß der Genannte keinen 50 Stunden monatlich überschreitenden Pflegebedarf habe. Gegen diesen Bescheid erhob der Kläger Klage mit dem Begehren, Pflegegeld im gesetzlichen... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die beklagte Partei hat mit Bescheid vom 12.7.1995 den Antrag des am 3.1.1930 geborenen Klägers vom 13.4.1995 auf Zuerkennung eines Pflegegeldes abgelehnt. Mit der hiegegen erhobenen Klage begehrte er die Zuerkennung eines solchen in der Stufe 2 ab Antragstellung. Das Erstgericht sprach dem Kläger ab 1.4.1995 das Pflegegeld der Stufe 1 zu und wies das Mehrbegehren auf Gewährung auch der Stufe 2 (unbekämpft und damit rechtskräftig) ab. Es ging dabei dav... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs3BPGG §4 Abs5EinstV §7 Abs2
Rechtssatz: Ob jemand sein Sehvermögen noch "wirtschaftlich verwerten" kann, ist keine reine Tatfrage. Entscheidungstexte 10 ObS 188/95 Entscheidungstext OGH 12.03.1996 10 ObS 188/95 10 ObS 2424/96k Entscheidungstext OGH 13.12.1996 10 ObS 2424/96k ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs2 ABPGG §4 Abs5 Z3BPGG idF BGBl 1995/131 §4 Abs3 Z3EinstV §2 Abs3
Rechtssatz: Da bei Hilfsverrichtungen keine konkret-individuelle Prüfung des Hilfsbedarfes anzustellen ist und der durch Verordnung festzulegende gesamte Zeitaufwand für alle Hilfsverrichtungen mit höchstens fünfzig Stunden pro Monat festgelegt werden darf, erreicht ein Bedarf, der nur auf Verrichtungen im Rahmen der Hilfe gerichtet ist, für sich allein noch nich... mehr lesen...
Norm: ASVG §105aBPGG §4 Abs5EinstV §2 Abs3OFG §5a
Rechtssatz: Die Festsetzung der Pauschalwerte in § 2 Abs 3 EinstV hat ihre ausschließliche Grundlage in der Verordnungsermächtigung des § 4 Abs 5 BPGG. Diese können nur im Zusammenhang mit den Grenzwerten des § 4 Abs 2 BPGG gesehen, für die Frage, ob Hilflosigkeit im Sinne des früheren § 105 a ASVG vorliegt, jedoch nicht herangezogen werden. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: stmkEinstV §1stmkPGG §4 Abs5
Rechtssatz: Wurden durch die EinstV für eine bestimmte Betreuungsverrichtung Pauschalwerte nicht festgelegt, so ist der tatsächlich notwendige Zeitaufwand im Einzelfall zu ermitteln und in Anschlag zu bringen. Entscheidungstexte 10 ObS 139/95 Entscheidungstext OGH 19.09.1995 10 ObS 139/95 European Case... mehr lesen...
Norm: stmkPGG §4 Abs5
Rechtssatz: § 4 Abs 5 stmk PGG (StPGG) gibt der Landesregierung den Regelungsumfang der Verordnung vor, doch ergibt sich hieraus nicht, daß sämtliche denkbaren Verrichtungen von der Verordnungsregelung erfaßt sein müssen, daß diese sohin die einzige Grundlage für die Beurteilung des Pflegeaufwandes bildet. Mit der EinstV sollen die gängigsten, häufigsten Fälle des Betreuungsaufwandes der Pauschalierung unterworfen werden, ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5EinstV §1EinstV §4
Rechtssatz: Wurden durch die EinstV für eine bestimmte Betreuungsverrichtung Pauschalwerte nicht festgelegt, so ist der tatsächlich notwendige Zeitaufwand zu ermitteln und in Anschlag zu bringen. Entscheidungstexte 10 ObS 91/95 Entscheidungstext OGH 22.08.1995 10 ObS 91/95 Veröff: SZ 68/137 10 Ob... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5EinstV §4
Rechtssatz: § 4 Abs 5 BPGG gibt dem Bundesminister für Arbeit und Soziales den Regelungsumfang der Verordnung vor, doch ergibt sich hieraus nicht, daß sämtliche denkbaren Verrichtungen von der Verordnung erfaßt sein müssen, daß diese sohin die einzige Grundlage für die Beurteilung des Pflegeaufwandes bildet. Mit der EinstV sollen die gängigsten, häufigsten Fälle des Betreuungsaufwandes der Pauschalierung unterworfen... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5 Z3EinstV §2 Abs2
Rechtssatz: Ist im Bereich einer der in § 2 Abs 2 EinstV genannten Hilfsverrichtungen, soweit sie zur Sicherung der Existenz erforderlich ist (Abs 1), ein Bedarf des Anspruchswerbers auf fremde Hilfe gegeben, so ist ohne Rücksicht darauf, wie weitgehend dieses Hilfsbedürfnis ist, der vom Verordnungsgeber angeordnete fixe Zeitwert zugrundezulegen. Dass der Anspruchswerber die Hilfe nicht im vollem Umfang benöt... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs5EinstV §1 Abs3
Rechtssatz: Die Richtwerte nach § 1 Abs 3 EinstV können im einzelnen Fall unterschritten oder überschritten werden. Entscheidungstexte 10 ObS 105/94 Entscheidungstext OGH 28.06.1994 10 ObS 105/94 10 ObS 91/95 Entscheidungstext OGH 22.08.1995 10 ObS 91/95 Vgl; Beisatz: Mit der EinstV sollen die gä... mehr lesen...