Norm
BPGG §4 Abs5Rechtssatz
Die Richtwerte nach § 1 Abs 3 EinstV können im einzelnen Fall unterschritten oder überschritten werden.Die Richtwerte nach Paragraph eins, Absatz 3, EinstV können im einzelnen Fall unterschritten oder überschritten werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1994:RS0053147Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
16.07.2025