Norm: bgldPGG §4 Abs4
Rechtssatz: Die Bestimmung des § 4 Abs 4 bgld PGG, wonach der Rechtsweg für die Durchsetzung von Ansprüchen auf den Differenzbetrag zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe als ausgeschlossen erklärt wurde, wurde durch die vom burgenländischen Landtag am 5.12.1995 beschlossene und im LGBl 1996/24 (Art I Z 6) kundgemachte Novelle ersatzlos aufgehoben. Dieser Gesetzesbeschluß trat nach Art IV Abs 1 leg cit bereits am 1.7... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4ZPO §477 Abs1 Z6 D6
Rechtssatz: Da hinsichtlich des Differenzbetrages zwischen der Stufe zwei und einer höheren Stufe des Pflegegeldes der Rechtsweg ausgeschlossen ist, liegt für den Fall, daß das Gericht dennoch darüber erkannte, Nichtigkeit gemäß § 477 Abs 1 Z 6 ZPO vor. Entscheidungstexte 10 ObS 41/95 Entscheidungstext OGH 14.03.1995 10 ObS 41/95 ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4B-VG Art89 Abs2
Rechtssatz: Der OGH hat gegen die Anwendung insbesondere des § 4 Abs 4 BPGG aus dem Grund der Verfassungswidrigkeit keine Bedenken. Er hat daher beim VfGH keinen Antrag auf Aufhebung dieser Gesetzesstelle nach Art 89 Abs 2 B - VG zu stellen. Entscheidungstexte 10 ObS 126/94 Entscheidungstext OGH 20.09.1994 10 ObS 126/94 ... mehr lesen...