RS OGH 1996/6/25 10ObS2158/96t

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Veröffentlicht am 25.06.1996
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Norm

bgldPGG §4 Abs4

Rechtssatz

Die Bestimmung des § 4 Abs 4 bgld PGG, wonach der Rechtsweg für die Durchsetzung von Ansprüchen auf den Differenzbetrag zwischen der Stufe 2 und einer höheren Stufe als ausgeschlossen erklärt wurde, wurde durch die vom burgenländischen Landtag am 5.12.1995 beschlossene und im LGBl 1996/24 (Art I Z 6) kundgemachte Novelle ersatzlos aufgehoben. Dieser Gesetzesbeschluß trat nach Art IV Abs 1 leg cit bereits am 1.7.1995 in Kraft.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1996:RS0105197

Dokumentnummer

JJR_19960625_OGH0002_010OBS02158_96T0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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