Mit Schreiben vom 25. April 1986 beantragte die beschwerdeführende Gemeinde unter Hinweis auf den Beschluß ihrer Gemeindevertretung vom 24. April 1986 die Genehmigung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes nach Maßgabe einer angeschlossenen Plandarstellung (E), wonach Teilflächen der Grundstücke Nr. 449/1 und 450, KG N, (Eigentümer sind AB u.a.) im Ausmaß von ca. 2000 m2 von "Baufläche - Wohngebiet" in "Freifläche - Landwirtschaftsgebiet" sowie eine Teilfläche des Grundstückes Nr. 4... mehr lesen...
Die Gemeindevertretung der beschwerdeführenden Gemeinde beschloß am 19. September 1987 eine Änderung des Flächenwidmungsplanes betreffend das Grundstück Nr. 194/1, KG N, im Ausmaß von 1500 m2 (Eigentümer FT) durch Umwidmung von "Freifläche - Landwirtschaftsgebiet" in "Baufläche - Wohngebiet". Mit Schreiben vom 29. September 1987 ersuchte die Gemeinde um die aufsichtsbehördliche Genehmigung dieser Maßnahme. Im Zuge des Ermittlungsverfahrens ergab sich, daß auch HT als Eigentümer des Gr... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §2 Abs1;RPG Vlbg 1973 §2 Abs2;RPG Vlbg 1973 §21;
Rechtssatz: Erlaubt der als "Baufläche - Wohngebiet" ausgewiesene Bereich keine zweckmäßige Bebauung, so kann eine erforderliche geringfügige Ausweitung des Baulandbereiches im beantragten Ausmaß als ein wichtiger Gru... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §2 Abs1;RPG Vlbg 1973 §2 Abs2;RPG Vlbg 1973 §21;
Rechtssatz: Steht geeignetes Bauland nur in beschränktem Ausmaß zur Verfügung, widerspricht eine Umwidmung in diesem Bereich von "Baufläche - Wohngebiet" in "Freifläche - Landwirtschaftsgebiet" den im § 2 RPG Vlbg gen... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §2 Abs1;RPG Vlbg 1973 §2 Abs2;
Rechtssatz: Es entspricht den Zielen einer geordneten Raumplanung, nicht neue Bauflächen fernab vom bestehenden Baugebiet anzureißen, sondern bestehende abzurunden. Schlagworte Planung Widmung BauRallg3 European Case Law Id... mehr lesen...
Index: L80008 Raumordnung Raumplanung Flächenwidmung BebauungsplanVorarlbergL82000 Bauordnung
Norm: BauRallg;RPG Vlbg 1973 §19 Abs6 lita;RPG Vlbg 1973 §2 Abs1;RPG Vlbg 1973 §2 Abs2;RPG Vlbg 1973 §21;
Rechtssatz: Die Bauwünsche einzelner Personen, ihre Grundstücke als Bauland gewidmet zu erhalten, stellen für sich allein noch keinen wichtigen, eine Widmungsänderung rechtfertigenden Grund iSd G dar. ... mehr lesen...