Entscheidungsgründe: Am 11. 10. 1987 erlitt die am 19. 11. 1938 geborene Theresia M***** bei einem Verkehrsunfall unter anderem Halswirbelverletzungen, die zu einer Querschnittslähmung ab C 6 führten. Theresia M***** und ihren Unfallsgegner, dessen Fahrzeug bei der beklagten Partei haftpflichtversichert war, trifft an diesem Verkehrsunfall jeweils ein Verschulden von 50 %. Die beklagte Partei schloss am 11. 7. 1991 mit dem Rechtsvertreter der Theresia M*****, Rechtsanwalt Dr. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §914 I BPGG §16 ABGB § 914 heute ABGB § 914 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 BPGG § 16 heute BPGG § 16 gültig ab 01.07.2018 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 59/2018 ... mehr lesen...
Norm: BPGG §4 Abs4 BPGG §16 BPGG § 4 heute BPGG § 4 gültig ab 01.01.2015 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 12/2015 BPGG § 4 gültig von 01.01.2011 bis 31.12.2014 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 111/2010 BPGG § 4 gültig von 01.01.2009 bis 31.12.... mehr lesen...
Begründung: Am 15. 6. 1984 ereignete sich auf der Westautobahn, Richtungsfahrbahn Salzburg, im Gemeindegebiet von Altlengbach ein Verkehrsunfall, an dem Dr. Ulrike J***** als Lenkerin des ihr gehörigen PKW Renault R 5 und der Zweitbeklagte als Lenker seines bei der erstbeklagten Partei haftpflichtversicherten PKW Peugeot 504 beteiligt waren. Dr. J***** erlitt bei diesem Unfall schwerste Kopfverletzungen mit Dauerfolgen, die mehrere operative Eingriffe erforderlich machten. Das All... mehr lesen...
Norm: ZPO §228 H2 ASVG §331 BPGG §16 ZPO § 228 heute ZPO § 228 gültig ab 01.01.1898 ASVG § 331 heute ASVG § 331 gültig ab 01.04.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 14/2026 ... mehr lesen...
Begründung: Der am 19.8.1967 geborenen Klägerin wurde mit Bescheid der beklagten Partei vom 4.12.1992 die ihr bisher gewährte Waisenpension mit Ablauf des Monates September 1992 entzogen und ihr die Rückzahlung des Überbezuges von S 16.723,50 auferlegt. Diesen Bescheid bekämpft die klagende Partei mit dem Begehren, ihr die Waisenpension über den 3.9.1992 hinaus weiter zu gewähren. Die Klägerin habe auch im Wintersemester 1992/93 an der Universität Wien Sportwissenschaften st... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Bescheid vom 27.Juli 1988 entzog die beklagte Partei dem Kläger mit Wirkung ab 1.Juli 1988 die bis dahin gewährte Waisenpension, weil die Voraussetzungen des § 252 Abs 2 Z 1 ASVG nicht mehr gegeben seien. Mit Bescheid vom 27.Juli 1988 entzog die beklagte Partei dem Kläger mit Wirkung ab 1.Juli 1988 die bis dahin gewährte Waisenpension, weil die Voraussetzungen des Paragraph 252, Absatz 2, Ziffer eins, ASVG nicht mehr gegeben seien. Der am 25.April 1963... mehr lesen...
Norm: ALVG §21 ASVG §44 Abs1 Z2 EStG 1988 §26 Z3 RPG §16 RPG §17 ASVG § 44 heute ASVG § 44 gültig ab 01.01.2026 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 77/2025 ASVG § 44 gültig von 01.09.2022 bis 31.12.2025 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 64/2024 A... mehr lesen...
Norm: LPG §16
Rechtssatz:
Eine ununterbrochene Kette von Landpachtverträgen mit im wesentlichen gleichen Inhalt ist vor allem dann gegeben, wenn das Pachtobjekt dem gleichen Betrieb dient, erfordert also den gleichen Pachtgegenstand und einen wenigstens ähnlichen Vertragszweck, dieselben Vertragsteile oder deren Vormänner, nicht aber unbedingt den gleichen Pachtzins oder die gleichen Nebenbestimmungen.
Entscheidun... mehr lesen...
Norm: LPG §16
Rechtssatz:
Ein "langjähriger" Altpachtvertrag, dessen ausdrücklich vereinbarte Pachtzeit nach dem 01.07.1969 ablief, behält nicht nur dann seine Eigenschaft als solcher, wenn bloß dessen Pachtzeit nach diesem Stichtag entweder im Einvernehmen zwischen Pächter und Verpächter oder im Wege einer Antragstellung des Pächters gemäß § 16 LPG verlängert wurde, sondern auch dann, wenn im unmittelbaren Anschluß daran ein weitere... mehr lesen...
Norm: LPG §16
Rechtssatz:
Bei der Schaffung der Übergangsregelung für langjährige Pachtverträge, mit welcher weitgehend der Reichspachtschutzordnung entnommene Sonderregelungen zugunsten sonst existenzgefährdeter Pächter geschaffen wurden, hatte der Gesetzgeber vor allem jene Pachtverträge vor Augen, bei denen die Pächter Grund und Boden erst urbar gemacht und aus ihren Mitteln darauf einen Betrieb errichtet hatten. Die Übergangsrege... mehr lesen...
Norm: LPG §2LPG §16
Rechtssatz:
Der Pächter kann sich ungeachtet des § 2 LPG in einem gerichtlichen Vergleich gültig verpflichten, die Pachtliegenschaft zu einem bestimmten Zeitpunkt zu räumen und dem Verpächter geräumt zu übergeben. Keine Verlängerung eines Landpachtvertrages nach § 16 LPG wenn der Lebensunterhalt des Pächters durch sonstige Einkünfte gesichert ist. Der Pächter kann sich ungeachtet des Paragraph 2, LPG in einem geri... mehr lesen...