RS OGH 2000/6/20 2Ob159/00x

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 20.06.2000
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Norm

ZPO §228 H2
ASVG §331
BPGG §16

Rechtssatz

Dass nach der Rechtsprechung (SZ 51/95; 2 Ob 212/99m) ein vom Geschädigten erwirktes Feststellungsurteil die Verjährung auch zu Gunsten eines auf Grund einer Legalzession erst nachträglich leistungspflichtig gewordenen Sozialversicherungsträgers unterbricht, begründet für die Feststellungsklage des Sozialversicherungsträgers nicht das Prozesshindernis der entschiedenen Sache. Einer solchen Klage mangelt es allerdings an dem für die Begründetheit des Feststellungsanspruchs erforderlichen rechtlichen Interesse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:2000:RS0113725

Dokumentnummer

JJR_20000620_OGH0002_0020OB00159_00X0000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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