RS OGH 1989/12/11 6Ob685/89

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 11.12.1989
beobachten
merken

Norm

LPG §16

Rechtssatz

Eine ununterbrochene Kette von Landpachtverträgen mit im wesentlichen gleichen Inhalt ist vor allem dann gegeben, wenn das Pachtobjekt dem gleichen Betrieb dient, erfordert also den gleichen Pachtgegenstand und einen wenigstens ähnlichen Vertragszweck, dieselben Vertragsteile oder deren Vormänner, nicht aber unbedingt den gleichen Pachtzins oder die gleichen Nebenbestimmungen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0066214

Dokumentnummer

JJR_19891211_OGH0002_0060OB00685_8900000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten