B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Ob dieser Liegenschaft sind im Lastenblatt folgende Rechte jeweils für Edith R***** einverleibt: C-LNR 3a TZ 236/1990 Wohnungsrecht gemäß P 6 b Erbteilungsübereinkommen 1989-08-22; C-LNR 4a TZ 236/1990 Reallast Unterhalt gemäß P 6 b Erbteilungsübereinkommen 1989-08-22; C-LNR 5a TZ 236/1990 Dienstbarkeit Holzbezug gemäß P 6 c Erbteilungsübereinkommen 1989-08-22. Die Antr... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Dr. Franz V***** begehrte im Lastenblatt ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** aufgrund der Wohnrechtsvereinbarung vom 19. 11. 2008 die Einverleibung des „Wohnrechts ... gemäß Pkt. 4. des Vertrags vom 19. 11. 2008". Punkt 4. der Wohnrechtsvereinbarung vom 19. 11. 2008 lautet: „4. Wohnrechtsumfang: 4.1. Das Wohnrecht umfasst die Nutzung der gesamten Liegenschaft, des gesamten Wohnhauses, sohin einschließlich Außenanlagen, wobei bei einer Mitbenutzung m... mehr lesen...
Begründung: Die Liegenschaft EZ *****, zu deren Gutsbestand insbesondere das Grundstück 1132/2 gehört, steht im bücherlichen Alleineigentum des Antragstellers. Die Liegenschaft weist nachstehende, im Revisionsrekursverfahren noch relevante bücherliche Belastung zu C-LNR 1a auf: Dienstbarkeit des Geh- und Fahrweges über Grundstück 1132/2 gemäß § 8 Kaufvertrag vom 23. Juli 1970, unter anderem (soweit hier entscheidungswesentlich) für das Grundstück 1130/3 (derselben KG). Der Antragste... mehr lesen...
Begründung: Mit dem als Notariatsakt abgeschlossenen Schenkungs- und Übergabsvertrag vom 27. Dezember 2000 schenkte Dr. Gertrude H***** (im Folgenden: Übergeberin) ihre Liegenschaft EZ 1634 Grundbuch ***** ihrer Nichte Mag. Isabella M***** (im Weiteren: Übernehmerin). Unter Punkt Drittens 2.) vereinbarten die Vertragsparteien die zu Gunsten der Übergeberin grundbücherlich sicherzustellende Dienstbarkeit des lebenslangen und unentgeltlichen Fruchtgenussrechts sowie unter Drittens 3... mehr lesen...
Begründung: Albert W*****, laut Grundbuch geboren am 9. 11. 1962, ist Eigentümer der Liegenschaft EZ *****, die aus dem Grundstück 1085/4, landwirtschaftlich genutzt mit einer Fläche von 103 m², und dem in der Katastralgemeinde ***** gelegenen Grundstück 717/6, Baufläche mit einer Fläche von 494 m², besteht. Die Gesamtfläche der Liegenschaft beträgt 597 m². Zu TZ 211/2007 wurde die Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung bis 08.02.2008 bewirkt. Im Rang nach dieser Anmerkung ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist die im Grundbuch einverleibte Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Zum Gutsbestand dieser Liegenschaft gehören (ua) die GST-NR 1026/2 und 1037/2. Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** sind sub C-LNR 2a die „Dienstbarkeit der Führung, Benützung und Erhaltung einer elektrischen Hochspannungsfernleitung auf Gst 1026/2 1037/7 gem Dienstbarkeitsvertrag 1932-08-29 für EZ 56" und sub C-LNR 3a die „Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens a... mehr lesen...
Norm: ZPO §168 IAußStrG 2005 §28GBG §75 Abs2GBG §95 Abs1WEG 2002 §27 Abs2
Rechtssatz: Die Bestimmungen des § 28 AußStrG über das Ruhen sind im Grundbuchsverfahren nicht anzuwenden. Im Verfahren über die Anmerkung der Klage nach § 27 Abs 2 WEG 2002 ist somit ein Ruhen ausgeschlossen. Entscheidungstexte 5 Ob 200/08k Entscheidungstext OGH 21.10.2008 5 Ob 200/08k ... mehr lesen...
Begründung: An den 14/118-Anteilen an der Liegenschaft EZ ***** GB *****, mit denen Wohnungseigentum an W2 verbunden ist, ist das Eigentumsrecht des am 26. 2. 2005 verstorbenen Johann E***** eingetragen. Mit der am 12. 6. 2008 beim Erstgericht eingelangten Klage begehrte die klagende Eigentümergemeinschaft von den Beklagten rückständige Betriebskostenvorschreibungen für den Zeitraum Jänner 2008 bis Juni 2008. Verbunden mit dieser Klage beantragte die Klägerin unter Hinweis auf da... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss bestätigte das Rekursgericht die Abweisung des Antrags der Antragstellerin, ihr den Beschluss des Bezirksgerichts Thalgau vom 6. 11. 1995, TZ 1185/95 zuzustellen. Das Rekursgericht sprach aus, dass der Wert des Entscheidungsgegenstands 20.000 EUR übersteige und der ordentliche Revisionsrekurs nicht zulässig sei. Der dagegen erhobene außerordentliche Revisionsrekurs der Antragstellerin ist nicht von einem Rechtsanwalt unterschrieben. ... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte aufgrund des - nicht in der Form eines Notariatsakts errichteten - Schenkungsvertrags vom 6. 11. 2007 (ua) die Einverleibung seines Eigentumsrechts ob der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Der Schenkungsvertrag hat auszugsweise folgenden Inhalt: „III. Übergabe und Übernahme Die Übergabe und Übernahme des Schenkungsgegenstandes in den tatsächlichen Besitz und Genuss erfolgt am Tag der Unterfertigung dieser Vertragsurkunde und gleichzeitiger Über... mehr lesen...
Begründung: Ob der Liegenschaft EZ ***** GB ***** ist Ingrid K*****, geborene G*****, geboren am *****, als grundbücherliche Eigentümerin eingetragen. Sub C-LNR 1a ist das „Wohnungsrecht auf die Dauer des Ledigenstandes gem Abs Viertens Übergabsvertrag 1969-05-28 für Hermann H***** geb *****" einverleibt. Punkt Viertens des Übergabsvertrags vom 28. 5. 1969 lautet: „Viertens: Als weitere Gegenleistung für diese Übergabe bedingt sich der Übergeber zugunsten seines Sohnes Hermann G**... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofs Dr. Floßmann als Vorsitzenden sowie die Hofräte des Obersten Gerichtshofs Dr. Hurch, Dr. Höllwerth, Dr. Grohmann und Dr. E. Solé als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin A***** Immobilientreuhand Gesellschaft mbH, *****, wegen Ersichtlichmachung des Verwalters im Grundbuch, über Revisionsrekurs der Antragstellerin gegen den Beschluss des Landesgerichts für Zivilrechtssac... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller begehrte auf Grund des Protokolls des Gerichtskommissärs Dr. Robert L***** sowie unter Vorlage des Staatsbürgerschaftsnachweises vom 26. 3. 1985 die Vormerkung des Eigentumsrechts ob den Liegenschaften EZ 511, 816 (grundbücherlicher Eigentümer jeweils: Erblasser Kurt D*****, geboren *****) und 853 (grundbücherliche Eigentümerin: Sonja D*****, geboren *****) je GB *****. Das genannte Protokoll des Gerichtskommissärs enthält ein „Erb- und Pflichtteilsü... mehr lesen...
Begründung: Der Erstantragsteller ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****. Zu TZ 515/2006 ist eine Rangordnung für die Veräußerung bis 28. 2. 2007 angemerkt. Zu C-LNR 1 ist zugunsten der R*****reg.Gen.mbH ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von S 10 Mio einverleibt und zu C-LNR 2 für dieselbe Gläubigerin ein Pfandrecht bis zum Höchstbetrag von EUR 300.000. Mit Kaufvertrag vom 6. 3. 2006 veräußerte der Erstantragsteller diese Liegenschaft an den Zweit- und di... mehr lesen...
Begründung: In der EZ 550 Grundbuch ***** ist ob dem Hälfteanteil B-LNR 3 auf Grund eines Kaufvertrags vom 13. 8. 1992 das Eigentumsrecht für den (nunmehrigen Revisionsrekurswerber) Michael S***** einverleibt. Die Antragsteller begehrten auf Grund des notariellen Schenkungsanbots vom 12. August 1992 (GZ 2736), der notariellen Annahmeerklärung vom 1. Dezember 2005 (GZ 1457), des Einantwortungsbeschlusses des Bezirksgerichts Rohrbach vom 11. März 2005, A 16/05p, und der Erklärungen üb... mehr lesen...
Begründung: Der - im zweiten Rechtsgang gefasste - Unterhaltsfestsetzungsbeschluss des Erstgerichtes ON 65 wurde dem Vertreter des Vaters am 22. 12. 2005 zugestellt. Am 5. 1. 2006, um 20.50 Uhr langte beim Erstgericht per Telefax ein in Maschinschrift verfasstes und auf den Namen des Vaters lautendes Schreiben ein, in dem der „Antragsgegner" die Gewährung der Verfahrenshilfe durch Beigebung eines Anwaltes für die Ausführung des Rekurses „gegen ON 65" beantragte, auf die bereits vorg... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller sind Miteigentümer der Liegenschaft EZ 66 Grundbuch *****, bestehend aus der Bauparzelle 156. Dr. Karl Heinz M***** ist aufgrund des Kaufvertrages vom 28. 7. 1977 zu 5/1769-Anteilen grundbücherlicher Miteigentümer an der Liegenschaft EZ 1304 Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken Nr 598 und 154. Mit seinen Anteilen ist Wohnungseigentum an G 46 verbunden. Heidi Adelheid B***** und Wolfgang Alfred S***** sind aufgrund des Kaufvertrages vom 14. 2.... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 22./23. 6. 2005 veräußerte der Masseverwalter im Konkurs über das Vermögen der grundbücherlichen Eigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaften diese an die Antragstellerin. Dieser Kaufvertrag wurde vom Konkursgericht rechtskräftig genehmigt. Mit dem verfahrenseinleitenden Antrag begehrte die Antragstellerin, auf Grund dieses Kaufvertrages, mit Beschluss des Landesgerichtes Salzburg vom 4. 7. 2005 zu 23 S 88/04t genehmigt, der Amtsbestätig... mehr lesen...
Begründung: Die K*****gesmbH (FN *****) als Kreditnehmerin und Pfandgeberin sowie der Antragsteller als Pfandgeber bestellten mit Pfandbestellungsurkunde vom 23. 11. 1993 der L*****bank ***** (nunmehr: H***** Bank AG) als Kreditgeberin zur Sicherstellung aller Forderungen und Ansprüche aus Haupt- und Nebenverbindlichkeiten, welche der Kreditgeberin gegen die Kreditnehmerin insbesondere aus dem mit Vertrag vom 23. 11. 1993 gewährten Kredit erwachsen sind oder werden, „die ihm (ihne... mehr lesen...
Begründung: Mit dem Antrag vom 14. 9. 2004 (TZ 2110/04) begehrten die Antragsteller, soweit für das Revisionsrekursverfahren noch von Bedeutung, ua die Löschung der zu TZ 477/2003 und TZ 317/2004 auf den 99/2806-Anteilen des Drittantragstellers für die E***** B***** AG eingetragenen Pfandrechte im Höchstbetrag von EUR 3,480.000,-- und EUR 1,020.000,--, wobei dazu Löschungserklärungen vom 11. 3. 2003 und ein Kaufvertrag vom 2. 4. 2004 vorgelegt wurden. Mit Beschluss vom 17. 9. 2004... mehr lesen...
Norm: GBG §95 Abs1Geo §60 Abs1GOG §89ZPO §84 IIZPO §85
Rechtssatz: Eine konsequente Fortschreibung der Relativierung des Zwischenerledigungsverbots des § 95 Abs 1 GBG im Rekursverfahren und der bereits bejahten Verbesserungsmöglichkeit eines Rekurses gebietet es, ein Verbesserungsverfahren auch dort zuzulassen, wo gemäß § 60 Abs 1 Geo und § 89 GOG Rekurse mittels Telefax erhoben werden. Rechtsmittel mittels Telefax sind daher zulässig und frist... mehr lesen...
Begründung: Mit Beschluss vom 13. 11. 2002 wies das Erstgericht einen Rekurs der Franziska K***** gegen den Beschluss des Erstgerichtes vom 5. 9. 2002 als verspätet zurück. Dieser Beschluss wurde Franziska K***** eigenhändig am 18. 11. 2002 zugestellt. Am letzten Tag der Rekursfrist (18. 12. 2002) langte per Telefax ein Rekurs der Franziska K***** ein, der am 20. 12. 2002 durch die Vorlage eines Rekurses mit eigenhändiger Unterschrift der Franziska K***** verbessert wurde. Mit dem... mehr lesen...
Begründung: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd § 14 Abs 1 AußStrG nicht zulässig: Der Revisionsrekurs ist - entgegen dem den Obersten Gerichtshof nicht bindenden Ausspruch des Rekursgerichtes - mangels erheblicher Rechtsfragen iSd Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG nicht zulässig: Nach dem Inhalt der beiden letztwilligen Verfügungen hat die Erblasserin ihrem Gatten -... mehr lesen...
Begründung: Mit dem angefochtenen Beschluss hat das Gericht zweiter Instanz einem Rekurs der M***** Linz GmbH Folge gegeben und die im
Kopf: dieser Entscheidung angeführten Beschlüsse der ersten Instanz abgeändert. Diese Beschlüsse behandeln die Verbücherung der Abhandlungsergebnisse nach dem am 11. 1. 1999 verstorbenen Georg Franz S***** und sind insofern als fehlerhaft erkannt worden, als lastenfreie Abschreibungen erfolgten, obwohl einzelne Trennstücke mit einem Stromleitungs- bzw... mehr lesen...
Begründung: Rudolf F*****, ist grundbücherlicher Eigentümer des 1/3-Anteiles BLNR 2 der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf diesem Anteil ist in CLNR 1a ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerungsarten gemäß Punkt III des Übergabsvertrages vom 23. 9. 1991 für Theresia U***** und Apollonia F***** einverleibt. Rudolf F*****, ist grundbücherlicher Eigentümer des 1/3-Anteiles BLNR 2 der Liegenschaft EZ ***** GB *****. Auf diesem Anteil ist in CLNR 1a ein Vorkaufsrecht für alle Veräußerun... mehr lesen...
Begründung: Nachdem Josef E*****, geboren 23. 6. 1918 (in der Folge Josef E***** sen. genannt) eine Hälfte der Liegenschaft EZ ***** GB ***** seiner Ehegattin Else E*****, geboren 9. 5. 1925 geschenkt hatte, schlossen beide unter Beteiligung des Antragstellers am 23. 7. 1987 folgenden Vertrag in Form eines Notariatsakts, bezeichnet als "Schenkungsvertrag auf den Todesfall". Herr Josef E*****, geboren 23. Juni 1918 schenkt und übergibt auf den Todesfall an seine Ehegattin Else E***... mehr lesen...
Begründung: Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (§ 14 Abs 1 AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (§ 16 Abs 4 AußStrG iVm § 510 Abs 3 letzter Satz ZPO). Die Zurückweisung eines ordentlichen Revisionsrekurses wegen Fehlens einer erheblichen Rechtsfrage (Paragraph 14, Absatz eins, AußStrG) kann sich auf die Ausführung der Zurückweisungsgründe beschränken (Paragraph 16, Absatz 4, Au... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Der grundsätzlichen Unzulässigkeit von Insichgeschäften kann unter anderem dadurch begegnet werden, dass der gefährdete Vertretene dem Geschäftsabschluss zustimmt, wobei von der Rechtsprechung auch eine nachträgliche stillschweigende, konkludente Genehmigung durch sämtliche Gesellschafter anerkannt wird (SZ 26/58; RdW 1986, 39; GesRZ 1992, 51; ÖBl 1992, 157; Reich-Rohrwig GesmbH-Recht Rdz 2/230). In jedem Fall ist jedoc... mehr lesen...
Norm: GBG §29 Abs1GBG §93GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §95 Abs1GBG §122 Abs1
Rechtssatz: Solange die Anmerkung des Konkurses nicht gelöscht ist, wäre dem Grundbuchsgericht urkundlich nachzuweisen, dass der Aufhebungsbeschluss in Rechtskraft erwachsen ist. Einer Vorlage solcher Urkunden erst im Rechtsmittelverfahren steht das Rangprinzip der §§ 29 Abs 1, 93, 95 Abs 1 GBG und das Neuerungsverbot des § 122 Abs 2 GBG entgegen. Entscheidu... mehr lesen...
Begründung: Am 13. 1. 2000 begehrte der Antragsteller beim Bezirksgericht für ZRS Graz aufgrund der Pfandbestellungsurkunde vom 21. 10. 1999 und der Vollmacht der C***** AG vom 20. 8. 1999 im Lastenblatt der ihm allein gehörenden Liegenschaft EZ ***** KG ***** die Einverleibung eines Pfandrechts für die C***** AG bis zum Höchstbetrag von S 3,960.000 zu bewilligen. Das Erstgericht wies diesen Antrag mit der
Begründung: ab, dass die unter B-LNR 3d angemerkte Eröffnung des Konkurses... mehr lesen...