Begründung: Aufgrund eines Kaufvertrags vom 25. 6. 1986 wurde das Alleineigentum des Hans Jörg K***** an der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** und das Miteigentum zu 1004/2838-Anteilen (verbunden mit dem Wohnungseigentum am Geschäft 11) an der Liegenschaft EZ ***** dieses Grundbuchs einverleibt. Ob diesen Einlagen ist die Klage zu 8 Cg 33/95v des Landesgerichtes Innsbruck angemerkt worden. Seine Rechtsvorgänger, die Antragsteller haben aufgrund des Urteils des Ober... mehr lesen...
Begründung: Das Erstgericht bewilligte aufgrund des rechtskräftigen stattgebenden Urteiles in einem zwischen der Antragstellerin als Klägerin und der oben als erste Rechtsmittelwerberin genannten Agrargemeinschaft als Beklagten geführten Löschungsprozesses die Löschung des Eigentumsrechts der Agrargemeinschaft, die Wiederherstellung des Eigentumsrechts der Antragstellerin mit der Beschränkung durch die Nutzungsrechte der Argrargemeinschaft bestehend aus dem im Grundbuch bereit... mehr lesen...
Norm: GBG §65 Abs2
Rechtssatz: Die Löschung der Einverleibung des Eigentumsrechts des zu Unrecht eingetragenen bücherlichen Nachmannes aufgrund des Erfolgs der Löschungsklage des bücherlichen Vormannes führt nicht zur Eigentümerlosigkeit der Liegenschaft. Vielmehr versteht es sich von selbst, dass die Löschung der Eigentumseinverleibung des bücherlichen Nachmannes in einem solchen Fall die Wiedereintragung des bücherlichen Vormannes als... mehr lesen...
Norm: GBG §65 Abs2
Rechtssatz:
Bei der Entscheidung über den Antrag des siegreichen Löschungsklägers gemäß § 65 Abs 2 GBG ist das rechtskräftige Urteil im Löschungsprozeß vom Grundbuchsgericht nicht neuerlich auf seine inhaltliche Richtigkeit hin zu prüfen. Bei der Entscheidung über den Antrag des siegreichen Löschungsklägers gemäß Paragraph 65, Absatz 2, GBG ist das rechtskräftige Urteil im Löschungsprozeß vom Grundbuchsgericht nich... mehr lesen...
Begründung: Exekutionstitel ist das in der Rechtssache 16 Cg 63/92 des Landesgerichtes Innsbruck ergangene Urteil des Oberlandesgerichtes Innsbruck als Berufungsgerichtes vom 20.1.1993, GZ 3 R 302/92-21, mit folgendem - für das Exekutionsverfahren wesentlichen -
Spruch: "1.) Die erstbeklagte Partei ist schuldig, ein Viertel, die zweit-, dritt-, viert-, fünft- und sechstbeklagten Parteien sind schuldig, je ein Achtel der Liegenschaften EZ 61 II, EZ 149 II, EZ 6 II, jeweils K... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Beklagte wurde nach dem Tode ihres Ehegatten 1981 im Erbweg Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ ***** KG *****. Da sie angesichts ihrer geringen Ruhebezüge außerstande war, die monatlichen Rückzahlungsraten von rund S 3.400,-- auf das auf dieser Liegenschaft sichergestellte Darlehen zu leisten, kam sie mit ihrer Tochter und deren Ehemann überein, daß diese einen Zubau errichten und die Räume in zwei Eigentumswohnungen unterteilen und daß der Schwiegerso... mehr lesen...
Begründung: Der Kläger begehrte die Feststellung, daß der zwischen dem Erstbeklagten als Verkäufer und dem Zweitbeklagten als Käufer am 25. 4. 1989 in ***** geschlossene Kaufvertrag über die Liegenschaft ***** nichtig und stellte das weitere Klagebegehren, die beiden Beklagten schuldig zu erkennen, in die Wiederherstellung des Grundbuchstandes zum 2. 4. 1990 betreffend die Liegenschaft ***** einzuwilligen, nämlich in die grundbücherliche Einverleibung des alleinigen Eigentumsrech... mehr lesen...
Begründung: Die Erblasserin, deren Verlassenschaft nunmehr die Exekution betreibt, hatte beim Erstgericht gegen den Verpflichteten als Beklagten die Klage mit dem Begehren eingebracht, den mit ihm am 17. April 1981 über die Liegenschaft EZ 1026 der KG Landstraße geschlossenen Kaufvertrag als nichtig aufzuheben und ihn schuldig zu erkennen, in die Einverleibung ihres Eigentumsrechtes an dieser Liegenschaft einzuwilligen. Die Klage wurde im März 1982 in der Einlage, in der damals ... mehr lesen...
Norm: GBG §61 Abs2 B2GBG §65 Abs2
Rechtssatz: Im Fall der Streitanmerkung wirkt ein über die Klage ergehendes Urteil oder ein hierüber geschlossener Vergleich auch gegen denjenigen, für den im Rang einer vorausgehenden Anmerkung der Rangordnung, jedoch erst nach der Streitanmerkung ein Recht eingetragen wurde. Entscheidungstexte 3 Ob 14/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987 3... mehr lesen...
Norm: GBG §65 Abs2
Rechtssatz:
Wird die Löschung der bestrittenen Eintragung im Exekutionsweg beantragt, so ist das die Exekution bewilligende Gericht auch für die Anordnung der Löschung der Zwischeneintragungen zuständig.
Entscheidungstexte 3 Ob 14/87 Entscheidungstext OGH 11.11.1987 3 Ob 14/87 Veröff: SZ 60/237 = ÖBA 1988,726 = NZ 1988,113 (Anmerkung von Hof... mehr lesen...
Norm: GBG §61 B2GBG §65 Abs2GBG §122
Rechtssatz:
Eine entgegen dem Gesetz erteilte Streitanmerkung ist nur dann wirksam, wenn sie rechtskräftig geworden ist. Eine trotzdem gemäß § 65 Abs 2 GBG auf Grund des stattgebenden Urteils erfolgte Löschung der zwischenzeitigen Eintragungen stellt keine unheilbare Nichtigkeit dar und kann daher nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rekurs oder Löschungsklage beseitigt werden. Eine entgegen dem ... mehr lesen...