Begründung: Das Erstgericht bewilligte der Antragstellerin aufgrund des Kaufvertrags vom 27. 7. 2006 die Einverleibung ihres Eigentumsrechts ob den ***** Anteilen an der im
Kopf: dieser Entscheidung genannten Liegenschaft. Das Rekursgericht wies diesen Antrag über Rekurs des Masseverwalters im Konkurs über das Vermögen der Verkäuferin ab, weil sich die Antragstellerin für die Einverleibung ihres Eigentumsrechts auf keinen Rang berufen könne, der der Eröffnung des Insolvenzverfahrens ... mehr lesen...
B e g r ü n d u n g : Die Antragstellerin beantragte am 25. 5. 2009 unter Vorlage einer Pfandurkunde ob der dem Rene W***** gehörigen Liegenschaftshälfte der EZ 2566 Grundbuch ***** die Einverleibung des Pfandrechts im Höchstbetrag von 350.000 EUR. Die mit dem Gesuch vorgelegte Pfandurkunde war vom Schuldner am 9. 10. 2008, von der Pfandnehmerin und Antragstellerin am 23. 1. 2009 unterfertigt worden. In der gesamten Pfandurkunde ist an keinem Ort die Firmenbuchnummer der Antragstell... mehr lesen...
Begründung: Die Holzindustrie T***** H***** GmbH, FN *****, ist die grundbücherliche Eigentümerin der Liegenschaften EZ ***** GB *****, EZ ***** und EZ ***** je GB *****, EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je GB *****, EZ ***** GB *****, EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je GB *****, EZ ***** und EZ ***** je GB *****, EZ *****, EZ *****, EZ *****, EZ *****, EZ ***** und EZ ***** je GB *****, EZ ***** und EZ ***** je GB *****, EZ ***** und EZ ***** je GB*****, EZ ***** GB *****, EZ ****... mehr lesen...
Begründung: Die A***** GmbH, von der der Antragsteller sein Eigentumsrecht ableitet, war vor der
Begründung: von Wohnungseigentum Alleineigentümerin der verfahrensgegenständlichen Liegenschaft (TZ 1510/2007), an der zu TZ 1765/2007 die Rangordnung für die beabsichtigte Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 42 WEG 2002 einschließlich des namentlich genannten Treuhänders angemerkt war. Weiters war die Zusage der Einräumung von Wohnungseigentum gemäß § 40 Abs 2 WEG zu TZ 2873/2007 i... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller Robert D***** und seine geschiedene Ehegattin Maria D***** sind zu je 11.682/44968 Anteilen Miteigentümer einer Liegenschaft. Mit diesen Miteigentumsanteilen ist Wohnungseigentum an der Wohnung W2 untrennbar verbunden. Zu TZ 2572/2007 ist bei beiden Miteigentumsanteilen die Rangordnung für die Veräußerung bis 4. 9. 2008 angemerkt. Im Lastenblatt ist bei beiden Miteigentumsanteilen zu C-LNR 8a (TZ 2955/2007) und zu C-LNR 9a (TZ 2963/2007) jeweils die E... mehr lesen...
Norm: GBG §25GBG §56 Abs3GBG §57KO idF IRÄG 1997 §2KO §13
Rechtssatz: Einverleibungen und Vormerkungen in den öffentlichen Büchern über unbewegliche Sachen können auch nach Konkurseröffnung (oder Eröffnung des Schuldenregulierungsverfahrens) bewilligt und vollzogen werden, wenn der Rang der Eintragung ident ist mit dem Tag, an dem die öffentliche Bekanntgabe des Inhalts des Edikts erfolgt. Erst am darauffolgenden Tag, also jenem, der der Veröff... mehr lesen...
Norm: GBG §57WEG 2002 §13 Abs3 idF WRN 2006
Rechtssatz: Das Recht, die Löschung aller Zwischeneintragungen gemäß § 57 GBG hinsichtlich einer Belastung der Liegenschaft zu verlangen, steht nur beiden Eigentümerpartnern gemeinsam zu. Dann müssen aber auch hinsichtlich beider Antragsteller die Voraussetzungen des § 57 GBG bewirkt sein. Eine Teillöschung einer Zwischeneintragung kommt infolge der zwingenden Anordnung des § 13 Abs 3 WEG 2002 nicht i... mehr lesen...
Norm: GBG §57WEG 1975 §24a Abs3
Rechtssatz: § 24 a Abs 3 WEG stellt darauf ab, daß zwar vom Wohnungseigentumsorganisator jemandem die Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes zugesagt ist, demnach aber ein anderer (Liegenschaftseigentümer) zur Verfügung über die Liegenschaft imstande ist. Gegen dessen Verfügungen soll der aus der Anmerkung der Einräumung des Wohnungseigentumsrechtes Berechtigte so geschützt werden, wie im Geltungsbereich der ver... mehr lesen...
Norm: WEG 1975 §24a Abs3GBG §57
Rechtssatz: Die sinngemäße Anwendung des § 57 GBG unter dem Gesichtspunkt des durch die verweisende
Norm: beabsichtigten und in der Überschrift der Bestimmung "Grundbücherliche Sicherung des Wohnungseigentumsbewerbers" ausgedrückten Schutzes des Wohnungseigentumsbewerbers findet dort ihre Grenze, wo in Wahrheit gar kein Schutz des Wohnungseigentumsbewerbers gegen Verfügungen eines Dritten in Betracht kommt. ... mehr lesen...
Norm: ABGB §364c BABGB §440EO §382 Z6 II6EO §384 Abs2GBG §56GBG §57GBG §131GBG §133
Rechtssatz: Eine einstweilige Verfügung bleibt zwar aufrecht, solange sie nicht vom erlassenden Gericht aufgehoben wird (oder aus anderen Gründen außer Kraft tritt); richtet sich jedoch das einstweilige Veräußerungsverbot und Belastungsverbot zufolge einer unbedingt rechtswirksamen Übereignung der verbotsbetroffenen Liegenschaft nicht mehr gegen den Liegenschaft... mehr lesen...
Norm: AllgGAG §6AllgGAG §10AllgGAG §11GBG §57
Rechtssatz: Nach den Vorschriften für die Führung des ADV - Grundbuches beziehen sich die Eintragungen im C - Blatt mangels näherer Spezifizierung auf die ganze Liegenschaft. Soll sich jedoch eine Eintragung im C - Blatt nur auf einen bestimmten Miteigentumsanteil beziehen, so ist die Beziehung zwischen der Eintragung im C - Blatt und dem B - Blatt durch die Anführung der Nummern der betreffenden An... mehr lesen...
Norm: AußStrG §9 IGBG §57GBG §122 BWEG §24 Abs2WEG §24 Abs3
Rechtssatz: Die Anmerkung der Zusage der Einräumung des Wohnungseigentumsrechts nach § 24 a Abs 2 WEG gibt einer von vornherein bestimmten Person, nämlich dem Wohnungseigentumsbewerber die in § 24 Abs 3 WEG genannte Rechtsstellung, der in der Folge die Einverleibung seines Eigentumsrechtes im Range der Anmerkung einer Rangordnung begehren kann. Grundbücherliche Eintragungen, welche die... mehr lesen...
Norm: GBG §57GBG §70
Rechtssatz: Wird ein Gesuch um Löschung von Zwischeneintragungen gleichzeitig mit dem Einverleibungsversuch angebracht, so kann bei einer Abschreibung eines Grundstückes und Eröffnung einer neuen Einlage (bzw Zuschreibung zu einer anderen Einlage) ungeachtet der Zwischeneintragung sogleich eine lastenfreie Abschreibung erfolgen. Die Abschreibung ohne Mitbenützung einer Klagsanmerkung ist so zu beurteilen wie deren Löschung ... mehr lesen...
Norm: GBG §57
Rechtssatz: Die systemgerechte Anwendung des § 57 GBG auf den Fall der Vormerkung des Eigentumsrechts im Rang einer angemerkten Rangordnung erfordert es, dass der durch die Rechtfertigung bedingt berechtigte Eigentümer bereits innerhalb von vierzehn Tagen ab Rechtskraft der Bewilligung der Vormerkung die durch die nachfolgende Rechtfertigung bedingte Löschung der nachfolgenden Eintragungen im Sinne des § 57 Abs 1 GBG begehrt. Auf ... mehr lesen...