Norm: GBG §49GBG §53GBG §54
Rechtssatz: § 53 Abs 1 GBG eröffnet dem Eigentümer der Liegenschaft die Möglichkeit einer Anmerkung der Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung, ohne zwischen dem einverleibten und bloß vorgemerkten Eigentümer zu unterscheiden. Letzterer erwirbt das Eigentumsrecht unter der Bedingung der späteren Rechtfertigung seiner Eintragung (§ 40 GBG), wobei die Rechtfertigung ex tunc wirkt. § 49 Abs 1 GBG ermöglicht alle... mehr lesen...
Norm: GBG §35GBG §49WEG idF WRN 1999 §13c Abs3WEG 2002 §27 Abs2WRN 1999 §13c Abs4
Rechtssatz: Die in § 13c Abs 4 WEG vorgesehene Klagsanmerkung kann auch gegen den vorgemerkten Eigentümer erwirkt werden. Das ergibt sich aus § 49 GBG. Voraussetzung für die Anmerkung des Vorzugspfandrechtes und damit dessen Durchsetzbarkeit ist nur, dass das mit der Beitragszahlung säumige Mitglied der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Überreichung ... mehr lesen...
Norm: GBG §22GBG §32 Abs1 litbGBG §40GBG §47GBG §49GBG §85 Abs3
Rechtssatz: Veräußert (hier: Schenkt) ein vorgemerkter Eigentümer die Liegenschaft weiter, so kann die Verbücherung auch so geschehen, daß die Vormerkung aufgrund eines Verzichtes des Vorgemerkten gelöscht und der neue Erwerber (hier: Geschenknehmer) gemäß § 22 GBG als Eigentümer eingetragen wird. Ausführungen zur Löschung der Vormerkung infolge Verzichtes des Vorgemerkten bei Antr... mehr lesen...
Norm: ABGB §1120 BaGBG §49
Rechtssatz: Dass das Eigentumsrecht der Käuferin im Grundbuch schon vorgemerkt war (§ 35 ff GBG), hindert Verfügungen der Verkäuferin nicht. Das ergibt sich gerade aus § 49 GBG. Die grundbücherlichen Eintragungen stehen allerdings - ebenso wie jene des Vorgemerkten - unter der auflösenden Bedingung der späteren Rechtfertigung (bzw der Löschung) der Vormerkung. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin begehrte aufgrund der aus dem
Spruch: ersichtlichen Urkunden ob den aus dem
Spruch: unter I und II ersichtlichen Liegenschaftsanteilen 1. je im Eigentumsblatt die Vormerkung ihres Eigentumsrechtes im Range TZ 9886/88 (sowie ob den unter II bezeichneten Anteilen die Löschung der Anmerkung der Rangordnung für die Veräußerung TZ 8138/87) und 2. je im Lastenblatt gemäß § 57 GBG die Löschung der aus dem
Spruch: ersichtlichen Zwischeneintragungen. Das Erstg... mehr lesen...
Norm: GBG §49GBG §57
Rechtssatz: Gemäß §§ 49, 57 GBG kann zugleich mit der Vormerkung des Eigentumsrechtes in der angemerkten Rangordnung die durch die spätere Rechtfertigung der Vormerkung bedingte Löschung der Zwischeneintragungen beantragt und bewilligt werden. Entscheidungstexte 5 Ob 88/90 Entscheidungstext OGH 23.10.1990 5 Ob 88/90 Veröff: SZ 63/180 = JBl 1991,723 = NZ 1991,4... mehr lesen...