Begründung: Die Zweitantragstellerin ist grundbücherliche Eigentümerin eines 138/4248-Anteils an der EZ 272 *****, der untrennbar mit Wohnungseigentum an W 17 verbunden ist. Mit Kaufvertrag vom 26.August 2009 verkaufte die durch den Erstantragsteller als ihren Alleingeschäftsführer vertretene Zweitantragstellerin diese Liegenschaft an den Erstantragsteller. Das Erstgericht wies den Antrag auf Einverleibung des Eigentumsrechts für den Erstantragsteller ab. Das Rekursgericht bestätigt... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten Hon.-Prof. Dr. Danzl als Vorsitzenden und die Hofrätinnen Dr. Hurch und Dr. Lovrek sowie die Hofräte Dr. Höllwerth und Dr. Roch als weitere Richter in der Grundbuchsache der Antragsteller 1. Sabine D*****, 2. Mag. Manfred P*****, 3. Raffaele G*****, 4. Christian G*****, 5. Katrin S*****, 6. Waldomir M*****, 7. Ulrike L*****, 8. Karin P*****, 9. Joachim H*****, 10. Thomas K*****, 11. Viktoria G*****, 12. Reinhold F****... mehr lesen...
Begründung: Herzog P***** J***** ist grundbücherlicher Eigentümer der Liegenschaft EZ 16 Grundbuch *****. Er schloss als Dienstbarkeitsgeber - vertreten durch den mit der am 21. 2. 2003 ausgestellten Vollmacht ausgewiesenen Vertreter Dipl.-Ing. Stefan S***** - mit der antragstellenden Marktgemeinde M***** als Dienstbarkeitsnehmerin den Dienstbarkeitsbestellungs- und Auflösungsvertrag vom 29. 7./2. 8. 2005. Der Liegenschaftseigentümer räumte der Marktgemeinde in Vertragspunkt III. ... mehr lesen...
Begründung: Die Erstantragstellerin ist bücherliche Eigentümerin der Liegenschaft EZ 241 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 577/24. Im Lastenblatt dieser Liegenschaft ist das Belastungs- und Veräußerungsverbot für Maria Irmfried G*****, geboren am *****, einverleibt. Der Zweitantragsteller ist bücherlicher Eigentümer der Nachbarliegenschaft EZ 194 GB ***** bestehend aus dem GST-NR 577/25. Die beiden Antragsteller haben am 20. 8. 2008 eine Vereinbarung über die Grenzverbauung in For... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6GBG §77GBG §94 Abs1 Z2 CGBG §119 Z4
Rechtssatz: Dass ein Machthaber durch ein zwischen ihm als Vertreter eines Machtgebers und einem Dritten abgeschlossenes Rechtsgeschäft und dessen Durchführung (hier: Pfandbestellungsvertrag und dessen Verbücherung) dem Vertretenen unmittelbar Nachteile und sich selbst mittelbar wirtschaftliche Vorteile verschafft, bedeutet noch nicht, dass eine einem Insichgeschäft gleichartige Interessenla... mehr lesen...
Norm: 1.. GBG §§27. 94 Abs1 Z32.. GBG §31 Abs63.. ABGB §§1445. 496
Rechtssatz: 1.) Die Unterfertigung der, der Einverleibung zugrunde liegenden Vertragsurkunde im eigenen aber auch fremden Namen, ohne dabei auf eine erfolgte Bevollmächtigung ausdrücklich hinzuweisen, stellt, bei ausdrücklicher Bezugnahme auf eine erteilte Vollmacht im Vertragstext, kein Eintragungshindernis dar. 2.) Für eine wirksame Bevollmächtigung genügt, dass eine der in § ... mehr lesen...
Norm: ABGB §433GBG §31 Abs1GBG §31 Abs6GBG §32 Abs2
Rechtssatz: Gemäß § 32 Abs 2 GBG kann die Aufsandungserklärung desjenigen, der über bücherliche Rechte verfügt, zwar auch im Grundbuchsgesuch abgegeben werden, doch muss in einem solchen Fall das Grundbuchsgesuch mit den Erfordernissen zur Einverleibung versehen sein. Folgerichtig muss derjenige, der in Vertretung des Veräußerers bücherlicher Rechte eine Aufsandungserklärung abgibt, zur Abgabe... mehr lesen...
Norm: ABGB §433GBG §31 Abs1GBG §31 Abs6GBG §32 Abs2GBG §77ProkG §1 Abs1 Z1ProkG §2
Rechtssatz: Das Prokuraturgesetz gewährt der Finanzprokuratur primär die Befugnis, die Republik Österreich (und andere in § 2 ProkG genannte Rechtsträger) vor allen Gerichten und Verwaltungsbehörden zu vertreten (§ 1 Abs 1 Z 1 leg cit). Diese Einschreiterbefugnis (vgl § 77 GBG) ist von der Verfügungsbefugnis (vgl § 31 Abs 6 GBG) streng zu trennen. Aus der gesetz... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6ProkG §1 Abs2 Z2
Rechtssatz: Auch eine bloße "Dienststelle" (hier: Finanzprokuratur der Republik kann als deren Vertreter fungieren, soweit ihr das Gesetz eine Vertretungsbefugnis zuweist. Im Rahmen dieser Vertretungsbefugnis wird die Trennung von Machtgeber und Machthaber fingiert, sodaß kein Grund zu finden ist, warum jene Vertretungsregeln, die für den Normalfall der Vertretung einer Rechtsperson durch eine andere konzipier... mehr lesen...
Norm: ABGB §1007ABGB §1009GBG §31 Abs6
Rechtssatz: Als eine auf das bestimmte Geschäft lautende Vollmacht ist dabei nur eine solche anzusehen, die außer dem Gegenstand des Vertrages auch die Vertragspartner und - bei entgeltlichen Geschäften - den Preis bezeichnet. Die einem Rechtsanwalt im Kaufvertrag erteilte Vollmacht (Subvollmacht) zur Empfangnahme des Grundbuchsbeschlusses ändert daran nichts, weil sich ein der Hauptvollmacht anhaftender M... mehr lesen...
Norm: GBG §31 Abs6
Rechtssatz: Da für das Wohnungseigentum wesentlich das dem Miteigentümer einer Liegenschaft eingeräumte dingliche Recht ist, eine selbständige Wohnung oder eine sonstige selbständige Räumlichkeit ausschließlich zu nutzen und hierüber allein zu verfügen (§ 1 Abs 2 WEG 1975), müßte eine auf das bestimmte Geschäft lautende Vollmacht zumindest das essentiale negotii enthalten, mit welcher selbständigen Wohnung oder sonstigen selb... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegatten Dr.Renate F***** und Dipl.Ing.Alfred F***** haben dem nunmehrigen Vertreter des Antragstellers am 20.Dezember 1991 eine umfassende (dem üblichen Prozeßvollmachtsformular für Rechtsanwälte entsprechende Vollmacht erteilt, die ihn u.a. berechtigt, bewegliche und unbewegliche Sachen und Rechte zu veräußern und zu verpfänden. Die Unterschriften der Machtgeber auf dieser in A***** (Schweiz) ausgestellten Vollmacht sind notariell beglaubigt. Am 23.Jänner 1... mehr lesen...
Begründung: Auf Grund des Kaufvertrages vom 27.Dezember 1956 ist im Grundbuch Klagenfurt ***** das Eigentumsrecht an der Liegenschaft für die "Förderative Volksrepublik Jugoslawien" einverleibt. Am 10.Jänner 1992 langte beim Buchgericht der Antrag der "Föderativen Volksrepublik Jugoslawien", vertreten durch das "Generalkonsulat der Föderativen Volksrepublik Jugoslawien in Klagenfurt", dieses vertreten durch den Generalkonsul Marijan M*****, vertreten durch Dr.Matthäus Grilc, R... mehr lesen...
Kopf: Der Oberste Gerichtshof hat durch den Senatspräsidenten des Obersten Gerichtshofes Dr. Jensik als Vorsitzenden sowie durch die Hofräte des Obersten Gerichtshofes Dr. Klinger, Dr. Egermann, Dr. Schwarz und Dr. Floßmann als weitere Richter in der Grundbuchssache der Antragstellerin R***** Gesellschaft mbH, ***** vertreten durch Dr. Ernst Pallauf, Rechtsanwalt in Salzburg, wegen Grundbuchseintragungen in der EZ ***** des Grundbuches ***** ob den 146/1698-Anteilen BLNR 4, info... mehr lesen...
Begründung: Die offene Handelsgesellschaft "Bauunternehmen Stadtbaumeister Ing. H*** & Co Hoch-, Tief- und Stahlbetonbau" in Graz schuldete der klagenden Partei aus dem Kauf von Baumaterialien zum 12. August 1982 S 2,041.648,--. Die offenen Gesellschafter Ing. Gottfried H*** und Helene H*** waren unter anderem je zur Hälfte Eigentümer der geldlastenfreien Liegenschaft EZ 506 KG Pirching. Es kam zu einer Vereinbarung, daß die Kaufpreisforderung der klagenden Baustoffhandelsgese... mehr lesen...