Begründung: Die Mutter des Ehemanns der Klägerin wurde mit Urteil vom 3. April 2007 wegen des unleidlichen Verhaltens des in der Eigentumswohnung wohnenden Sohnes aus der Mieteigentumsgemeinschaft ausgeschlossen. Die beklagten Wohnungseigentümer betreiben zur Durchsetzung des Ausschlusses die Zwangsversteigerung. Nach Bewilligung der Zwangsversteigerung (Beschluss vom 25. Februar 2008) schenkte die verurteilte Wohnungseigentümerin die Liegenschaftsanteile samt Eigentumswohnung ihr... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Mit Berufungsurteil vom 9. Dezember 1996 wurde eine GmbH als Eigentümerin ihrer 1080/19224 Anteile an einer Liegenschaft, mit welchem untrennbar Wohnungseigentum am Objekt W 1 verbunden ist, aus der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer ausgeschlossen, weil die Wohnung der Ausübung der Prostitution diente und dies zu einer Störung der Hausordnung und der gebotenen Ruhe im Haus nicht zuletzt auch zur Gefährdung von Sicherheit, Leben und Eigentum anderer Hausbewo... mehr lesen...
Begründung: Gegenstand ist die Verteilung des Meistbots für die am 4.5.1995 den Erstehern Josef R***** und Andrea R***** um S 5,350.000,-- zugeschlagene Liegenschaft EZ 440 GB ***** E*****. Im Grundbuch sind für die erstbetreibende Partei R***** GmbH in CLNr 9 aufgrund von Schuldschein und Pfandurkunde vom 28.12.1989 ein Pfandrecht von S 1,575.000,-- mit einer Nebengebührensicherstellung von S 393.000,-- je im Rang der zu CLNr 2 eingetragenen Rangordnung für ein Pfandrecht i... mehr lesen...
Norm: EO §216 Abs2 IIIhGBG §14GBG §16GBG §17GBG §53 EO § 216 heute EO § 216 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 216 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 216 gültig vo... mehr lesen...
Begründung: Der Antragsteller ist grundbücherlicher Eigentümer von 76/1940 Anteilen der Liegenschaft EZ *****, mit denen Wohnungseigentum am Objekt top 4 verbunden ist. Sein Eigentumsrecht gründet sich auf einen Kaufvertrag vom 24.2.1995; es wurde im Rang der zu TZ 3385/1995 angemerkten Rangordnung einverleibt. Bei Einbringung des diesbezüglichen Eintragungsgesuches war zu TZ 6766/1995 die zu 10 Cg 98/95 beim LG Salzburg anhängige Klage auf Ausschließung seines Rechtsvorgänge... mehr lesen...
Norm: GBG §16 WEG 1975 §22 Abs3 WEG 1975 § 22 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 22 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993
Rechtssatz:
Ein auf Ausschließung eines Wohnungseigentümers gerichteter Anspruch iSd § 22 WEG ist nicht schon mit de... mehr lesen...
Norm: EO §35 AgGBG §16 WEG 1975 §22 Abs3 WEG 2002 §36 Abs4 WEG 2002 §36 Abs6 EO § 35 heute EO § 35 gültig ab 01.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 35 gültig von 01.01.2015 bis 30.06.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 69/2014 ... mehr lesen...
Norm: GBG §16 WEG 1975 §22 Abs3 WEG 2002 §36 Abs4 WEG 1975 § 22 gültig von 01.01.1994 bis 30.06.2002 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 70/2002 WEG 1975 § 22 gültig von 01.09.1975 bis 31.12.1993 WEG 2002 § 36 heute WEG 2002 § 36 gül... mehr lesen...
Norm: GBG §14GBG §16
Rechtssatz:
Das für eine Forderung erworbene Pfandrecht kommt auch den Prozeßkosten und Exekutionskosten zu, die aus Anlaß der Sicherstellung und Einbringung der Hypothekarforderung aufgelaufen sind. Zur Sicherstellung aller anderen wegen der eingetragenen Forderung erwachsenden Kosten dient die Nebengebührenkaution.
Entscheidungstexte 5 Ob 240/71 Entsch... mehr lesen...
Norm: GBG §16
Rechtssatz:
Bei Rechtfertigung der Vormerkung kommt das Pfandrecht für die Hauptforderung gemäß § 16 GBG auch allen Prozeßkosten und Exekutionskosten und daher auch den einen Teil der Prozeßkosten bildenden Kosten des Berufungsverfahrens im Titelprozeß zu. Bei Rechtfertigung der Vormerkung kommt das Pfandrecht für die Hauptforderung gemäß Paragraph 16, GBG auch allen Prozeßkosten und Exekutionskosten und daher auch den ... mehr lesen...