RS OGH 1997/1/14 5Ob2431/96b

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Veröffentlicht am 14.01.1997
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Rechtssatz

Ein auf Ausschließung eines Wohnungseigentümers gerichteter Anspruch iSd § 22 WEG ist nicht schon mit der Veräußerung des Liegenschaftsanteils des Betroffenen, sondern erst mit der Räumung des Wohnungseigentumsobjektes (der Entfernung des pflichtvergessenen Wohnungseigentümers) erfüllt.Ein auf Ausschließung eines Wohnungseigentümers gerichteter Anspruch iSd Paragraph 22, WEG ist nicht schon mit der Veräußerung des Liegenschaftsanteils des Betroffenen, sondern erst mit der Räumung des Wohnungseigentumsobjektes (der Entfernung des pflichtvergessenen Wohnungseigentümers) erfüllt.

Entscheidungstexte

  • RS0107209">5 Ob 2431/96b
    Entscheidungstext OGH 14.01.1997 5 Ob 2431/96b
    Veröff: SZ 70/4

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1997:RS0107209

Dokumentnummer

JJR_19970114_OGH0002_0050OB02431_96B0000_004
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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