Entscheidungsgründe: Karoline R***** (die Schwägerin des Beklagten) war Eigentümerin der Liegenschaft EZ *****Grundbuch R***** KG 5***** S***** mit dem Haus S*****, M*****staße *****. Mit notariellem Schenkungsvertrag vom 30.4.1987 übergab sie Felix H*****eine ideelle Hälfte dieser Liegenschaft. Der Kläger erwarb dessen Hälfteanteil mit Kaufvertrag vom 17.3.1988. Am 28.12.1989 starb Karoline R*****. Die Verlassenschaft wurde ihrer leiblichen Schwester Rosa R***** (der inzwisc... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2Krnt FischereiG §1 Abs1 LiegTeilG §3 LiegTeilG §4 LiegTeilG § 3 heute LiegTeilG § 3 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 LiegTeilG § 3 gültig von 11.06.1955 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 ... mehr lesen...
Begründung: Ing.Arnulf N***** ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, zu deren Gutsbestand ua das an das Seegrundstück 342/4 der EZ ***** Grundbuch ***** (Eigentümerin: Republik Österreich) angrenzende Ufergrundstück 320/1 gehört. Das Seegrundstück 342/4 grenzt an das einzubüchernde Grundstück 783/1 an. Vom Grundstück 320/1 aus befischt Ing.Arnulf N***** als Berufsfischer ua die Wörtherseegrundstücke 342/4 und 783/1. Er gibt ferner Fischereikarten, und ... mehr lesen...
Begründung: Rechtliche Beurteilung Von der in Punkt X. 3.) b) des Vertrages vom 30.Jänner 1984 enthaltenen Aufsandungsklausel ist durch die Bezugnahme auf Punkt VIII. mit den Worten "im Sinne und Umfange des Pkt. VIII. dieses Vertrages "auch die Berechtigung zur Einzäunung des Geh- und Fahrweges durch eine niedrige Einfriedung umfaßt. Die Höhe der Einfriedung und das zu verwendende Material sind im Sinne der Ortsüblichkeit bestimmbar. Desweiteren si... mehr lesen...
Begründung: Die Ehegatten Franz und Brigitte M***** sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ ***** Grundbuch *****, bestehend aus den Grundstücken Nr. 942/3 und 942/4 mit einer Gesamtfläche von 1400 m**2 *****. Unter C-LNr 8 ist die Dienstbarkeit des Gehens und Fahrens auf dem Grundstück 942/3 gemäß Dienstbarkeitsvertrag vom 22. Oktober 1984 für Anton T*****, Maria Theresia D***** und Irmgard D***** und unter C-LNr 9 das Vorkaufsrecht aufgrund desselben Vertrages für ... mehr lesen...
Norm: GBG §3GBG §12 Abs2GBG §19 LiegTeilG §3 Abs2 LiegTeilG § 3 heute LiegTeilG § 3 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 LiegTeilG § 3 gültig von 11.06.1955 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 ... mehr lesen...
Begründung: Die Antragsteller begehrten u.a. aufgrund des zwischen ihnen am 12. November 1991 abgeschlossenen Kaufvertrages im Grundbuch ***** die Bewilligung folgender Grundbuchseintragungen: 1. in EZ 329 die Einbeziehung der Teilstücke 2 und 3 aus Gst. 2562/1 in Gst. 9718/1; 2. von EZ 329 die Abschreibung der Teilstücke 1 und 4 aus Gst. 2562/1 (bei gleichzeitiger Löschung der Gst. Nr. 2562/1), der Teilstücke 6 und 7 aus Gst. 9718/1 und des Teilstückes 8 aus Gst. 2563/1 s... mehr lesen...
Norm: GBG §3GBG §12 Abs2GBG §19 LiegTeilG §3 Abs2 LiegTeilG § 3 heute LiegTeilG § 3 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 LiegTeilG § 3 gültig von 11.06.1955 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 ... mehr lesen...
Begründung: Theresia H***** ist Eigentümerin der Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 11 (Garten) gehört, sowie der Liegenschaft EZ ***** des Grudbuches *****, zu deren Gutsbestand unter anderem die Grundstücke 12 (Garten) und .62 (Baufläche) gehören. Mit Mietvertrag vom 27.2.1992 gab die Eigentümerin dieser Liegenschaften Teile davon samt den darauf befindlichen Bauwerken der Antragtragstellerin in Bestand und räumt... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 GBG §12 Abs2 ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
An einer ideellen Liegenschaftshälfte darf ein Wohnungsrecht nicht eingetragen werden; dieser Zustand darf auch nicht dadurch herbeigeführt werden, daß das seinerzeit ob der ganzen Liegenschaft ei... mehr lesen...
Begründung: Die Antragstellerin übergab mit Übergabsvertrag vom 5.8.1985 ihre Liegenschaft EZ ***** des Grundbuches ***** je zur Hälfte an ihre Tochter und ihren Schwiegersohn. Auf Grund dieses Vertrages wurde ob der genannten Liegenschaft für die Übernehmer je zur Hälfte das Eigentumsrecht einverleibt. Ferner wurde auf Grund des Übergabsvertrages ob den beiden Liegenschaftshälften zugunsten der Übergeberin das Wohnungsrecht, das Ausgedinge und ein Belastung- und Veräußerungs... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2
Rechtssatz: § 12 Abs 2 GBG gilt nicht nur für das dienende, sondern auch für das herrschende Gut. Paragraph 12, Absatz 2, GBG gilt nicht nur für das dienende, sondern auch für das herrschende Gut. Entscheidungstexte 5 Ob 35/89 Entscheidungstext OGH 06.06.1989 5 Ob 35/89 5 Ob 1/10y Entscheidungstext OGH... mehr lesen...
Begründung: Mit Kaufvertrag vom 9. April 1903 verkauften Leopold und Katharina W*** die ihnen gehörige, im Grundbuch der KG Waldegg "über das Haus Nr. 21 der Unionstraße in Linz/: Nr. 2 der Bahrgasse:/ unter EZ 129 vorgetragene Ackerparzelle Nr. 422/30" an Johann und Adele R***. Unter einem wurde diese Parzelle aus der EZ 129 KG Waldegg abgeschrieben und hiefür die EZ 228 KG Waldegg (daraufhin im Eigentum von Johann und Adele R***) eröffnet. Gemäß Punkt V Z 1 bis 3 dieses Kaufv... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind Eigentümer von Liegenschaften im Ortsbereich der beklagten Gemeinde. Sie begehren mit Eigentumsfreiheitsklage die Feststellung des Nichtbestehens der Servitut eines Fußsteiges, des sogenannten Gangsteiges, und die Unterlassung künftiger Benützung. Die beklagte Partei macht Ersitzung der Wegeservitut geltend. Der Erstrichter wies das Klagebegehren ab. Nach seinen Feststellungen besteht seit alters her, jedenfalls seit mehr als 40 Jahren, zwisc... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger ist Alleineigentümer der Liegenschaft EZ 23 KG Feldbaum. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1 KG Feldbaum, zu deren Gutsbestand unter anderem das Grundstück 48 Wald gehört. Auf diesem Grundstück entspringen zwei Quellen, eine davon ist gefaßt. Auf Grund von Vereinbarungen des Klägers mit Aloisia D, der Voreigentümerin der Beklagten sowie einer weiteren Vereinbarung mit den Beklagten vom 4. Oktober 1971 faßte der Kläger ... mehr lesen...
Norm: ABGB §844 GBG §12 Abs2 ABGB § 844 heute ABGB § 844 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916
Rechtssatz: Die Beschränkung einer Grunddienstbarkeit ( insbes bei Erwerb derselben durch Ersitzung ) auf einen realen Teil eines Grundbuchskörpers ist möglich, zumal auch... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die Kläger sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1314 KG St.Gallenkirch, bestehend aus dem Baugrundstück 1472. Dieses Grundstück wurde mit Beschluß vom 11.5.1959 von der EZ 796 abgeschrieben. Die Beklagten sind je zur Hälfte Eigentümer der Liegenschaft EZ 1524 KG St.Gallenkirch, bestehend aus den Baugrundstücken 1480, 1178 und dem Grundstück 1367, sowie der Liegenschaft EZ 796 derselben KG, bestehend aus dem Baugrundstück 399, den Grundstücken 1370... mehr lesen...
Norm: ABGB §482 ABGB §847 GBG §12 Abs2 LiegTeilG §3 ABGB § 482 heute ABGB § 482 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 847 heute ABGB § 847 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Die Kläger haben sich im Jahre 1969 anläßlich der Übergabe der Liegenschaft EZ 116 KG A an ihren Sohn Dieter ein Wohnungsrecht in dem damals gemeinsam mit dem Sohn bewohnten Haus G Nr. 42 mit teils alleiniger und teils gemeinsamer Benützung bestimmter Räume (§ 4a Abs. 1 lit. a und b des Übergabsvertrags) sowie die unentgeltliche Beistellung von Beleuchtung, Beheizung, elektrischer Energie und Nutz- und Trinkwasser für diese Wohnung (§ 4 Abs. 2) vorbehalten und wegen eines bereits a... mehr lesen...
Norm: ABGB §477 GBG §12 Abs2 ABGB § 477 heute ABGB § 477 gültig ab 01.01.1812
Rechtssatz:
Das Schlägerungsrecht kann eine Felddienstbarkeit darstellen, die auch an räumlich abgegrenzten Teilen einer Liegenschaft eingeräumt werden kann.
Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Nach dem Tode Richard B.s im Jahre 1952 wurde der Nachlaß auf Grund der gesetzlichen Erbfolge der Witwe Nelly B. zu einem Viertel und den beiden Kindern Peter und Rosemarie zu je drei Achteln eingeantwortet. Dadurch wurden die genannten Erben im gleichen Verhältnis Miteigentümer der Liegenschaften EZ. 1057, 1058, 1068 und 1069 der KG. S. Im Jahre 1963 überließ Nelly B. ihrem Sohn Peter ihre zwei Achtelanteile gegen eine Leibrente und ein Wohnungsrecht, sodaß nunmehr Peter B. zu fün... mehr lesen...
Norm: EO §54 Abs1 Z3 EO §331 GBG §12 Abs2 EO § 54 heute EO § 54 gültig ab 27.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 147/2021 EO § 54 gültig von 01.07.2021 bis 26.07.2021 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 86/2021 EO § 54 gültig von 01.09.2005 b... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 E ABGB §847 GBG §12 Abs2 LiegTeilG §3 ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 847 heute ABGB § 847 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: ABGB §521 E ABGB §847 GBG §12 Abs2 LiegTeilG §3 ABGB § 521 heute ABGB § 521 gültig ab 01.01.1812 ABGB § 847 heute ABGB § 847 gültig ab 01.01.1917 zuletzt geändert durch RGBl. Nr. 69/1916 ... mehr lesen...
Norm: GBG §12 Abs2 LiegTeilG §3 Abs2 LiegTeilG § 3 heute LiegTeilG § 3 gültig ab 01.05.2012 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 30/2012 LiegTeilG § 3 gültig von 11.06.1955 bis 30.04.2012 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 39/1955 Rechts... mehr lesen...
Norm: GBG 1955 §12 Abs2 GBG 1955 § 12 heute GBG 1955 § 12 gültig ab 11.06.1955
Rechtssatz: § 12 Abs 2 GBG 1955 greift nur bei einer örtlichen Beschränkung der Dienstbarkeit Platz. Paragraph 12, Absatz 2, GBG 1955 greift nur bei einer örtlichen Beschränkung der Dienstbarkeit Platz. ... mehr lesen...