Begründung: Unter den im bücherlichen Miteigentum der Antragsgegner stehenden Grundstücken 56 und .159 der EZ ***** und ***** KG ***** befindet sich ein Tunnelgang (Poterne), bei dem es sich um ein Relikt der zu Beginn des 19. Jahrhunderts zerstörten Renaissancebefestigungsanlage der Stadt Klagenfurt handelt. Eigentümer der Befestigungsanlagen der Stadt waren ab 1518 die Kärntner Landstände. Mit Vertrag vom 10. September 1868 zwischen dem Kärntner Landesausschuss und dem Gemeinder... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Die am 28.12.1989 verstorbene Caroline R***** war seinerzeit Alleineigentümerin der Liegenschaft EZ 78 Grundbuch ***** mit dem darauf befindlichen Wohnhaus M*****straße ***** in Salzburg. Mit Schenkungsvertrag vom 30.4.1987 schenkte Caroline R***** Herrn Felix Josef H***** einen Hälfteanteil an der Liegenschaft. Dessen Hälfteanteil wurde unter B-LNR 5 im Grundbuch eingetragen. Mit Kaufvertrag vom 13.4.1988 verkaufte Felix Josef H***** dem am 20.2.1998 vers... mehr lesen...
Entscheidungsgründe: Der Kläger begehrte zuletzt die Feststellung, die beklagte Partei sei nicht Eigentümerin der laut beiliegendem Plan (Beilage A) unter der Liegenschaft EZ 144 KG Hallein befindlichen Stollenanlage, Eigentümer dieser Stollenanlage sei vielmehr der jeweilige bücherliche Eigentümer dieser Liegenschaft. Er brachte hiezu vor, er sei Eigentümer dieser Liegenschaft im Gesamtausmaß von 56.220 m2. Unterhalb dieser Grundfläche befinde sich das sogenannte „Grill-Stollensy... mehr lesen...
Begründung: Das Rekursgericht wies den von Alfred S***, geboren am 23.12.1921, gestellten aus dem
Spruch: ersichtlichen Antrag ab, weil der Name auf der Löschungsurkunde mit jenem zu BLNR.20 eingetragenen Eigentümer nicht übereinstimme (§ 94 Abs 1 Z 1 und 3 GBG). Rechtliche Beurteilung Der von Alfred S*** gegen diesen rekursgerichtlichen Beschluß erhobene Revisionsrekurs ist zulässig, weil zu der im Revisionsrekurs aufgezeigten Frage, ob das Grundbuchsgerich... mehr lesen...
Norm: GBG §1GBG §2GUG §3
Rechtssatz: Für das umgestellte Grundbuch gilt weiterhin der Grundsatz des § 1 GBG, daß das Grundbuch aus dem Hauptbuch und der unverändert gebliebenen Urkundensammlung besteht. § 3 Abs 1 GUG bestimmt, daß zu jedem Hauptbuch ein Verzeichnis der gelöschten Eintragungen zu führen ist, in das die von der Löschung betroffenen Eintragungen zu übertragen sind; dieses Verzeichnis steht dem Hauptbuch rechtlich gleich. ... mehr lesen...
Begründung: Die damals in ihrem in H***** gelegenen Einfamilienhaus wohnenden Beklagten schlossen als Verkaufsinteressenten dieses Hauses mit der Klägerin, einer Gesellschaft mbh mit dem Sitz in D*****, am 6. 11. 1980 einen Maklervertrag. Die hierüber errichtete Urkunde wurde unter Verwendung eines einseitigen Vordrucks der Klägerin (wie Beilage ./2) abgefasst, dessen Text mit dem Wort Alleinauftrag überschrieben und in sieben Punkte mit insgesamt 36 Zeilen gegliedert ist. Nach dem... mehr lesen...
Norm: dAGBG §1dAGBG §9
Rechtssatz: Wird beim Abschluß eines Immobilienmaklervertrages ein Formularvordruck mit der Aufschrift der Maklerfirma verwendet, so liegen Allgemeine Geschäftsbedingungen vor, die einer Inhaltskontrolle nach § 9 dAGBG zugänglich sind. Entscheidungstexte 6 Ob 666/84 Entscheidungstext OGH 31.01.1985 6 Ob 666/84 ... mehr lesen...
Die Parkgaragen-Gesellschaft m. b. H. errichtete im Mönchsberg unter der Oberfläche von im Eigentum der Stadtgemeinde Salzburg stehenden Liegenschaften, Parkkavernen mit insgesamt 16 Parkdecks und den erforderlichen Verbindungsstollen für die Zu- und Abfahrt von Kraftfahrzeugen und den Zu- und Abgang von Personen. Unter Berufung auf das Hofkanzleidekret vom 2. Juli 1832 begehrte die antragstellende Stadtgemeinde Salzburg als Liegenschaftseigentümerin beim Bezirksgericht Salzburg als G... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §300 DGBG §1HfKD über Keller - Grundbücher
Rechtssatz: Die
Begründung: von abgesonderten Eigentum an Kellern (die nicht der Fundierung eines der Erdoberfläche errichteten Gebäudes dienen), ist noch möglich und nicht auf Niederösterreich beschränkt. Entscheidungstexte 5 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 6/80 Veröff: SZ 53/109 = EvBl 1981/18 S 73 = J... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AABGB §300 DGBG §1HfKD über Keller - Grundbücher
Rechtssatz: Das Hofkanzlei-Dekret 1832 über Keller-Grundbücher ist nicht auf Keller von Weinbauern und Biererzeugern beschränkt, sondern auch auf Tiefgaragen anwendbar. Auch an ihnen kann selbständiges Kellereigentum begründet werden. Entscheidungstexte 5 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 6/80 Veröff: SZ ... mehr lesen...
Norm: ABGB §297 AGBG §1HfKD über Keller - Grundbücher
Rechtssatz: Ist ein Keller, an dem Kellereigentum begründet werden soll, erst nach der Grundbuchsanlegung entstanden, ist zum Zweck der Verbücherung das Verfahren zur Richtigstellung des Grundbuches einzuleiten ( hier: Tiefgarage ). Entscheidungstexte 5 Ob 6/80 Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 6/80 EvBl 1981/18 S 73 = SZ 5... mehr lesen...