RS OGH 1980/9/9 5Ob6/80, 1Ob513/93, 5Ob99/09h, 5Ob160/12h

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 09.09.1980
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Norm

ABGB §297 A
ABGB §300 D
GBG §1
HfKD über Keller - Grundbücher

Rechtssatz

Die Begründung von abgesonderten Eigentum an Kellern (die nicht der Fundierung eines der Erdoberfläche errichteten Gebäudes dienen), ist noch möglich und nicht auf Niederösterreich beschränkt.

Entscheidungstexte

  • 5 Ob 6/80
    Entscheidungstext OGH 09.09.1980 5 Ob 6/80
    Veröff: SZ 53/109 = EvBl 1981/18 S 73 = JBl 1981,266
  • 1 Ob 513/93
    Entscheidungstext OGH 22.03.1993 1 Ob 513/93
    Auch; Veröff: SZ 66/38 = NZ 1994,15
  • 5 Ob 99/09h
    Entscheidungstext OGH 09.06.2009 5 Ob 99/09h
    Vgl; Beisatz: Unter der Oberfläche einer Liegenschaft befindliche, nicht als Fundament eines Gebäudes dienende Presshäuser, Keller und auch Tiefgaragen können als selbstständige unbewegliche Sachen gesehen und als eigene Grundbuchskörper behandelt werden. (T1); Beisatz: Seit 1. Jänner 2009 ist die Sonderrechtsfähigkeit von unterirdischen Räumen nach § 300 ABGB idF BGBl I 100/2008 zu beurteilen. Mit § 300 ABGB nF soll die durch das Hofkanzleidekret bewirkte Rechtslage über den 31.Dezember2009 hinaus aufrecht erhalten werden. (T2); Beisatz: Eine selbstständige Verbücherung ist nur möglich, wenn der Keller-von bloßen Hilfseinrichtungen wie Entlüftungsschächten abgesehen - nicht über die Oberfläche des Grundstücks hinausragt. (T3); Bem: Hier: Eignung eines Poternengewölbes zum selbstständigen Rechtsobjekt wegen seiner baulichen Einheit mit einem Gebäude über der Erdoberfläche verneint. (T4)
  • 5 Ob 160/12h
    Entscheidungstext OGH 20.11.2012 5 Ob 160/12h
    Vgl auch; Beis ähnlich wie T2

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009885

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

06.03.2013
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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