Norm
ABGB §297 ARechtssatz
Die Begründung von abgesonderten Eigentum an Kellern (die nicht der Fundierung eines der Erdoberfläche errichteten Gebäudes dienen), ist noch möglich und nicht auf Niederösterreich beschränkt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1980:RS0009885Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.03.2013