Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde die Angeklagte (1 und 2) der Verbrechen der Tötung eines Kindes bei der Geburt gemäß § 79 StGB schuldig erkannt. Danach hat sie (zusammengefasst wiedergegeben) jeweils ein von ihr lebend geborenes Kind während der Geburt oder solange sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges stand, durch Ertränken getötet, und zwar 1) im Juli 2001 in Übersee am Chiemsee/Deutschland und 2) im Juli 200... mehr lesen...
Norm: StGB §79
Rechtssatz: Die Zeitspanne der Begehung ist in § 79 StGB durch Anführung von zwei Abschnitten beschrieben, nämlich erstens "während der Geburt", die mit dem Einsetzen der Eröffnungswehen beginnt und (aus der deliktsspezifisch maßgeblichen Warte der Mutter und nicht der des Kindes erst) mit dem Ausstoßen der Nachgeburt endet, und zweitens solange die Mutter darüber hinaus "noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges steht". Die... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Ilse H*** des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB schuldig erkannt. Nach dem Urteilsspruch hat die Angeklagte - noch unter der Einwirkung des Geburtsvorgangs - ihr neugeborenes Kind dadurch getötet, daß sie es unmittelbar nach der Abnabelung in einen Abort warf, wo es ertrank. Rechtliche Beurteilung Die Mängelrüge (§ 281 Abs. 1 Z. 5 StPO) zeigt zutreffend einen Widerspruch des Urteils ... mehr lesen...
Norm: StGB §79StPO §281 Abs1 Z5 C
Rechtssatz: Widerspruch von Urteilssatz (Handlung) und Urteilsgründen (Unterlassung) führt zur Aufhebung. Entscheidungstexte 13 Os 147/89 Entscheidungstext OGH 23.11.1989 13 Os 147/89 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1989:RS0092217 Dokumentnummer JJ... mehr lesen...
Norm: StGB §75 AStGB §79StGB §80 EStGB §96
Rechtssatz: Bei regulärem Geburtsverlauf kann der Beginn der Geburt, mit dem die Leibesfrucht zum Menschen im Sinn der Tötungsdelikte wird, nicht vor dem Einsetzen der Eröffnungswehen angenommen werden. Veröff: JR 1985,332 GlRS RS U BGH (D) 1983/12/07 1 StR 665/83 Veröff: JR 1985,335 (mit Anmerkung Hirsch JR 1985,336) Schlagworte *D* ... mehr lesen...
Norm: StGB §79StGB §96
Rechtssatz: 1. Bei regulärem Geburtsverlauf kann der Beginn der Geburt, mit dem die Leibesfrucht zum Menschen in Sinne der Tötungsdelikte wird, nicht vor Einsetzen der Eröffnungswehen angenommen werden. 2. Zur Abgrenzung von strafloser fahrlässiger Abtreibung und fahrlässiger Tötung. Veröff: MDR 1983,765 Schlagworte *D* European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:AUSL0... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11.April 1959 geborene Friseurin Waltraud A im 2. Rechtsgang des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 2. Fall StGB schuldig erkannt und hiefür zu einer Freiheitsstrafe in der Dauer von 1 1/2 Jahren verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend die lange Vorbereitungszeit zur Ausführung der Tat, als mildernd hingegen die Unbescholtenheit der Angeklagten sowie ihr Alter unter 21 Jahr... mehr lesen...
Gründe: Gegen die am 26.Oktober 1948 geborene Bedienerin Eva A wurde von der Staatsanwaltschaft Anklage wegen des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB erhoben. Ihr wurde zur Last gelegt, am 1.Februar 1982 ein von ihr geborenes Kind während der Geburt vorsätzlich getötet zu haben, indem sie es in einen mit Wasser gefüllten Kübel fallen ließ. Mit dem angefochtenen Urteil sprach das Schöffengericht gemäß § 261 StPO seine Nichtzuständigkeit ob Mordverdachts ... mehr lesen...
Norm: StGB §32 Abs2StGB §79
Rechtssatz: Wird nicht ausgeschlossen, daß die Schwangere schon vor der Geburt die Tötung des Neugeborenen geplant und vorbereitet hat (Kienapfel BT I RN 96). Entscheidungstexte 13 Os 124/82 Entscheidungstext OGH 16.09.1982 13 Os 124/82 Veröff: SSt 53/59 13 Os 3/94 Entscheidungstext OGH 02.03... mehr lesen...
Norm: StGB §79
Rechtssatz: Eine uno actu mit dem Austreten des Kindes aus dem Mutterleib (durch Sturz in einem mit Flüssigkeit gefüllten Kübel) gesetzte Tötungshandlung erfolgt unzweifelhaft noch während der Geburt. Entscheidungstexte 13 Os 124/82 Entscheidungstext OGH 16.09.1982 13 Os 124/82 Veröff: SSt 53/59 European Case Law ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 11.April 1959 geborene Friseurin Waltraud A schuldig gesprochen, in der Nacht auf den 26. Februar 1980 in Wien ihr Kind, während sie noch unter der Einwirkung des Geburtsvorganges stand, dadurch getötet zu haben, daß sie dieses in eine Klosettmuschel legte und ihm die erforderliche Hilfe nicht angedeihen ließ, wodurch es erstickte und hiedurch das Verbrechen der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 zweiter Fall StGB. begangen... mehr lesen...
Norm: StGB §15 B3StGB §79
Rechtssatz: Das Verschweigen der erwarteten Geburt, um eine Hilfeleistung durch dritte Personen zu verhindern, ist eine noch im Vorbereitungsstadium der Tat (§ 79 StGB) liegende Unterlassung und darum straflos. Entscheidungstexte 12 Os 38/81 Entscheidungstext OGH 26.03.1981 12 Os 38/81 European Case Law... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde der am 20.Mai 1956 geborene Hilfsarbeiter Walter A auf Grund des Wahrspruchs der Geschwornen, welche die (einzige) an sie wegen des Verbrechens des Mordes gerichtete Hauptfrage (mit 5 : 3 Stimmen) verneint hatten, von der Anklage, er habe am 20.November 1974 in Linz vorsätzlich sein von der gesondert verfolgten Ingrid B soeben geborenes außereheliches weibliches Kind durch einen Beilhieb gegen den Hals oder durch Unterlassung der erforderli... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurden auf Grund des Wahrspruches der Geschwornen die aus Jugoslawien stammenden Ehegatten Ljiljana A (geboren am 30.Juli 1954) und Zoran A (geboren am 7.Mai 1953) schuldig erkannt, und zwar I. Ljiljana A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. (zweiter Deliktsfall) und des Vergehens des (versuchten) Schwangerschaftsabbruches nach den §§ (15), 96 Abs. 3 StGB., weil sie in Wien am 3.Dezember 1976 ihr neugeborenes... mehr lesen...
Norm: StGB §79StGB §96 Abs3
Rechtssatz: Einer einheitlichen Beurteilung aller zunächst gegen die Leibesfrucht und in der Folge gegen das neugeborene Kind gerichteten Tathandlung nur unter dem Gesichtspunkt der zuletzt verübten Kindestötung (Konsumtion) steht (schon) die Unterschiedlichkeit der Rechtsgüter entgegen. Entscheidungstexte 11 Os 51/80 Entscheidungstext OGH 23.04.1980 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 27.April 1945 geborene beschäftigungslose Christa A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. schuldig erkannt. Gegen diese Entscheidung wendet sie sich mit einer auf den Grund der Z. 9 lit. a des § 281 Abs. 1 StPO. gestützten Nichtigkeitsbeschwerde, in deren Ausführung sie mit der Rüge, das Erstgericht habe es unterlassen, auf Grund entsprechender Ausführungen im Gutachten des Sachverständigen Univ. ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 29.August 1957 geborene Zuschneiderin Margit A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach dem § 79 StGB. schuldig erkannt und hiefür nach dieser Gesetzesstelle in Anwendung des § 41 StGB. zu einer Freiheitsstrafe von 9 (neun) Monaten verurteilt. Bei der Strafbemessung wertete das Erstgericht als erschwerend nichts, als mildernd die Unbescholtenheit, das reumütige Geständnis der Angeklagten und den Umstand, daß sie da... mehr lesen...
Norm: StGB §34StGB §79
Rechtssatz: Der Umstand, daß das getötete Kind von der Angeklagten ledig zur Welt gebracht wurde, stellt keinen Milderungsgrund dar. Entscheidungstexte 11 Os 156/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 11 Os 156/79 European Case Law Identifier (ECLI) ECLI:AT:OGH0002:1979:RS0091152 Dokumen... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die am 28.April 1950 geborene Kellnerin Christine A des Verbrechens der Tötung eines Kindes bei der Geburt nach § 79 StGB schuldig erkannt. Nach den wesentlichen Urteilsfeststellungen gebar die Angeklagte am 20.Oktober 1977 ohne fremde Hilfe am Schlupfklosett ihres Wohnhauses in Hausmening (Bezirk Amstetten) einen - vollständig ausgetragenen und voll lebensfähigen - Knaben. Während des Geburtsvorganges entschloß sie sich, das Kind zu töten.... mehr lesen...
Norm: StGB §34 Z8StGB §79
Rechtssatz: Der privilegierende psychische Ausnahmezustand darf nicht nochmals bei der Strafzumessung als mildernd gewertet werden. Entscheidungstexte 12 Os 97/78 Entscheidungstext OGH 07.09.1978 12 Os 97/78 11 Os 156/79 Entscheidungstext OGH 11.12.1979 11 Os 156/79 ... mehr lesen...
Norm: StGB §14 CStGB §79
Rechtssatz: Die (privilegierend) spezialisierenden Merkmale des § 79 StGB betreffen ausschließlich die Schuld und nicht auch das Unrecht der Tat; sie berücksichtigen einzig und allein den generell erheblich verminderten Schuldgehalt des von der Mutter (als unmittelbarer Täterin) begangenen Deliktes. Entscheidungstexte 13 Os 90/77 Entscheidungstext OGH 12.01.... mehr lesen...
Norm: StGB §13StGB §14StGB §79
Rechtssatz: Der Tatbeitrag des Bestimmungstäters in bezug auf die Tötung eines Kindes bei der Geburt (§ 79 StGB) ist gemäß § 13 StGB nach seiner Schuld zu bestrafen und daher als Bestimmung zum Mord nach den § 12 (zweiter Fall), § 75 StGB zu beurteilen. Entscheidungstexte 13 Os 90/77 Entscheidungstext OGH 12.01.1978 13 Os 90/77 Veröff: EvBl 1978... mehr lesen...
Norm: StGB §75 AStGB §79
Rechtssatz: Objekt eines (vorsätzlichen oder fahrlässigen) Tötungsdelikts kann jeder lebend geborene Mensch von der Geburt an ohne Rücksicht auf seine (weitere) Lebensfähigkeit sein. Entscheidungstexte 11 Os 96/75 Entscheidungstext OGH 01.07.1976 11 Os 96/75 Veröff: SSt 47/38 = EvBl 1977/59 S 133 10 Os 67/... mehr lesen...
Norm: StGB §79StPO §349
Rechtssatz: Wird ein Geschworenengerichtsurteil, mit welchen die Angeklagte vor dem 01.01.1975 wegen § 139 StG verurteilt worden war, nach dem 01.01.1975 aufgehoben und die Sache zur neuerlichen Verhandlung und Entscheidung an das Erstgericht zurückgewiesen, so weist der OGH die Sache dem im Hinblick auf den im § 79 StGB vorgesehenen Strafsatz nunmehr sachlich zuständigen Schöffengericht zu; § 349 StPO wurde durch Art II... mehr lesen...
Norm: StGB §43StGB §79
Rechtssatz: Bedingter Strafnachlaß bei Verurteilung wegen Kindesmordes (hier wegen Vorliegens besonderer
Gründe: , auch in Berücksichtigung der Beschaffenheit der Tat, gewährt). Entscheidungstexte 13 Os 169/73 Entscheidungstext OGH 28.02.1974 13 Os 169/73 11 Os 46/78 Entscheidungstext OGH 25.04.1978 11 Os... mehr lesen...
Norm: StGB §2 B1StGB §75 CStGB §79
Rechtssatz: Eine tatbestandsmäßige und damit einem aktiven Tun gleichwertige Unterlassung durch Pflichtverletzung kann nur dann angenommen werden, wenn der Unrechtsgehalt der Unterlassung dem der Herbeiführung des Erfolges durch positives Tun wenigstens annähernd gleichkommt. Es kommt daher insbesondere auf das Maß der unterlaufenen Pflichtverletzung durch Unterlassung eines durch das Gesetz (etwa in bezug auf... mehr lesen...
Norm: StGB §75 AStGB §79StGB §80 DStGB §83StGB §88 AStGB §96StGB §98
Rechtssatz: Die §§ 144 ff StG stellen sich als leges speziales gegenüber allen anderen das Leben von Menschen schützenden Bestimmungen des Strafgesetzes dar. Der §§ 335 StG ist daher auch bei erst nach der Geburt erfolgtem Tod einer fahrlässig gefährdeten Leibesfrucht auf den Täter nicht anwendbar, soweit es sich nur um den Tod dieser Leibesfrucht handelt. ... mehr lesen...