Norm
StGB §32 Abs2Rechtssatz
Wird nicht ausgeschlossen, daß die Schwangere schon vor der Geburt die Tötung des Neugeborenen geplant und vorbereitet hat (Kienapfel BT I RN 96).Wird nicht ausgeschlossen, daß die Schwangere schon vor der Geburt die Tötung des Neugeborenen geplant und vorbereitet hat (Kienapfel BT römisch eins RN 96).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1982:RS0092206Dokumentnummer
JJR_19820916_OGH0002_0130OS00124_8200000_001