Norm: StGB §74 Z5StGB §107MedienG §1 Abs1 Z12MRK Art10 Abs2 IV3cMRK Art10 Abs2 VStPO §281 Abs1 Z5aStPO §292StPO §362 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch nach Einführung der Tatsachenrüge (§§ 281 Abs 1 Z 5a, 345 Abs 1 Z 10a StPO) kann der Bedeutungsinhalt einer Äußerung, der eine Tatfrage darstellt, nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Dem Generalprokurator steht dazu jedoch ein Antrag ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107 Abs1
Rechtssatz: Lediglich unter dem Blickwinkel einer schlüssigen Erklärung über zukünftig herbeizuführende Übel kann Einschüchterungen, Warnungen oder Schreckensbotschaften ein tatbildlicher Erklärungswert dann beizumessen sein, wenn sich hinter solchen Äußerungen eine Drohung "versteckt". Entscheidungstexte 11 Os 60/04 Entscheidungstext OGH 27.07.2004 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107MedienG §1 Abs1 Z12MRK Art10 Abs2 IV3cMRK Art10 Abs2 VStPO §281 Abs1 Z5aStPO §292StPO §362 Abs1 Z2
Rechtssatz: Auch nach Einführung der Tatsachenrüge (§§ 281 Abs 1 Z 5a, 345 Abs 1 Z 10a StPO) kann der Bedeutungsinhalt einer Äußerung, der eine Tatfrage darstellt, nicht mit Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes an den Obersten Gerichtshof herangetragen werden. Dem Generalprokurator steht dazu jedoch ein Antrag ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z5StGB §107 Abs1
Rechtssatz: Lediglich unter dem Blickwinkel einer schlüssigen Erklärung über zukünftig herbeizuführende Übel kann Einschüchterungen, Warnungen oder Schreckensbotschaften ein tatbildlicher Erklärungswert dann beizumessen sein, wenn sich hinter solchen Äußerungen eine Drohung "versteckt". Entscheidungstexte 11 Os 60/04 Entscheidungstext OGH 27.07.2004 ... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302 Abs1Qualitätsklassengesetz §25a Abs1
Rechtssatz: Ein Klassifizierer iS des § 25a Abs 1 Qualitätsklassengesetz, BGBl 161/1967, ist Beamter iS des § 74 Z 4 StGB. Seine Tätigkeit fällt in den Bereich der Hoheitsverwaltung (so schon 13 Os 87/98). Aus der dem Klassifizierer im Rahmen des Klassifizierungsverfahrens obliegenden Feststellung des Gewichts und der Qualitätsklassen der Tiere ergibt sich nicht nur seine funktione... mehr lesen...
Norm: StGB §74 Z4StGB §302 Abs1Qualitätsklassengesetz §25a Abs1
Rechtssatz: Ein Klassifizierer iS des § 25a Abs 1 Qualitätsklassengesetz, BGBl 161/1967, ist Beamter iS des § 74 Z 4 StGB. Seine Tätigkeit fällt in den Bereich der Hoheitsverwaltung (so schon 13 Os 87/98). Aus der dem Klassifizierer im Rahmen des Klassifizierungsverfahrens obliegenden Feststellung des Gewichts und der Qualitätsklassen der Tiere ergibt sich nicht nur seine funktione... mehr lesen...