Norm: StGB §70 Abs1 Z3
Rechtssatz: Besteht eine rechtskräftige Verurteilung, muss diese - um die besondere Warnfunktion eines Urteils zu entwickeln und für sich als Vortat im Sinn des § 70 Abs 1 Z 3 zweiter Fall StGB auszureichen - dem Täter vor der Begehung der aktuell in Rede stehenden Tat zur Kenntnis gelangen und demnach (schon begrifflich) vor der aktuellen Tat erfolgt sein. Entscheidungstexte ... mehr lesen...
Norm: StGB §70 Abs1StGB §128 Abs2 Z1StGB §129 Abs2StGB §130 Abs2StGB §130 Abs3
Rechtssatz: Auch nach § 129 Abs 2 Z 1 StGB qualifizierte Diebstähle sind taugliche Vortaten (§ 70 Abs 2 Z 3 StGB) für die Annahme der Gewerbsmäßigkeitsqualifikation nach § 130 Abs 2 StGB eines nach § 129 Abs 1 StGB qualifizierten Diebstahls. Entscheidungstexte 14 Os 50/18m Entscheidungstext OGH 03.07.2018 ... mehr lesen...
Norm: StGB §70 Abs1 Z1StGB §148
Rechtssatz: Fähigkeiten oder Mittel legen eine wiederkehrende Begehung nahe, wenn sie von der Professionalität des Täters zeugen. Sie sind „besonders“, wenn ihr Beherrschen oder ihr Mitführen situationsbezogen ungewöhnlich und durch die geübte oder wohlüberlegte Herangehensweise des Täters zu erklären ist (so schon 13 Os 36/17v). Entscheidungstexte 14 Os 3/18z ... mehr lesen...