Norm: StGB §21StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Zwischen der Anordnung der Maßnahme und deren Vollzug ist strikt zu unterscheiden. Ohne die von § 21 StGB verlangte Gefährlichkeit darf die Unterbringung überhaupt nicht, also auch nicht bedingt nachgesehen (§ 45 Abs 1 StGB), angeordnet werden. Entscheidungstexte 13 Os 81/19i Entscheidungstext OGH 11.12.2019 13 Os 81/19i ... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde die Unterbringung des Christoph S***** in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 1 StGB angeordnet. Danach hat er am 12. Jänner 2009 in H***** unter dem Einfluss eines die Zurechnungsfähigkeit ausschließenden Zustands (§ 11 StGB), der auf einer geistigen oder seelischen Abartigkeit höheren Grades, nämlich einer paranoiden Schizophrenie, beruht, 1./ den Eintritt in die Wohnstätte eines anderen, nämlich die Wohnung seiner... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Vedran J***** der Verbrechen des schweren und durch Einbruch begangenen gewerbsmäßigen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 1 und Z 4, 129 Z 1, 130 erster Fall, 15 StGB (I) und des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1, 148 zweiter Fall StGB (II) sowie der Vergehen der Entfremdung unbarer Zahlungsmittel nach § 241e Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (III), der Urkundenunterdrückung nach § 229 Abs 1 StGB (IV), des betrüger... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht der Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher nach § 21 Abs 2 StGB kommt nur zugleich mit gänzlich bedingter Strafnachsicht in Betracht. Entscheidungstexte 12 Os 36/05v Entscheidungstext OGH 23.06.2005 12 Os 36/05v 14 Os 99/05y Entscheidungstext... mehr lesen...
Norm: StGB §21StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Bleiben Zweifel an der von § 21 StGB verlangten hohen Wahrscheinlichkeit, liegt diese nicht vor und die Unterbringungsanordnung ist nicht gerechtfertigt, sodass sich die Frage ihrer bedingten Nachsicht nicht stellt. Für die Frage der bedingten Nachsicht einer Unterbringung nach § 21 StGB kommt es statt dessen auf das Verhältnis des Vollzugs zu der diesen substituierenden Behandlung außerhalb der Anstalt u... mehr lesen...
Norm: StGB §21 Abs2StGB §22 Abs1StGB §45 Abs1
Rechtssatz: Die bedingte Nachsicht gemäß § 45 Abs 1 StGB der Maßnahme nach § 22 Abs 1 StGB ist nur bei gänzlicher bedingter Nachsicht der Strafe möglich. Entscheidungstexte 13 Os 179/98 Entscheidungstext OGH 19.05.1999 13 Os 179/98 12 Os 36/05v Entscheidungstext OGH 23.06.2005 12 Os 36/... mehr lesen...