Norm: StGB §21 Abs1StGB §31StGB §40
Rechtssatz: §§ 31, 40 StGB beziehen sich nur auf die Strafe bei nachträglicher Verurteilung. In der Anordnung zur Unterbringung in einer Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher gemäß § 21 Abs 1 StGB kann daher nicht auf ein zeitlich vorangegangenes Urteil Bedacht genommen werden, in dem eine Strafe verhängt wurde. Entscheidungstexte 11 Os 131/17z En... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Christian K***** des Verbrechens des (versuchten) sexuellen Missbrauchs von Unmündigen nach §§ 15, 207 Abs 1 StGB (1) und des Vergehens des (versuchten) Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses nach §§ 15, 212 Abs 1 Z 1 (richtig: Z 2 - in diesem Sinne US 10; zur rechtlichen Gleichwertigkeit vgl Philipp in WK² § 212 Rz 2) StGB (2) schuldig erkannt. Danach hat er zu einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt in den Jahren 2007/2008 in M***** 1... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde - soweit für das Nichtigkeitsbeschwerdeverfahren von Bedeutung - Michael K***** der Vergehen der Körperverletzung nach § 83 Abs 1 StGB (B/1), der Nötigung nach §§ 15, 105 Abs 1 StGB (B/2) und der falschen Beweisaussage nach §§ 15, 12 zweiter Fall, 288 Abs 1 StGB (B/3) schuldig erkannt. Danach hat er in Graz und Lieboch Davina D***** B/1) zwei oder drei Tage vor dem 17. Dezember 2008 am Körper verletzt, indem er ihr durch heftiges Umklammern... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen Urteil wurde Zoran S***** des Verbrechens des gewerbsmäßigen schweren Betrugs nach §§ 146, 147 Abs 1 Z 1 erster und vierter Fall, Abs 2, 148 zweiter Fall StGB schuldig erkannt und nach dem zweiten Strafsatz des § 148 StGB zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Nach dem Inhalt des Schuldspruchs hat er in Wien gewerbsmäßig mit dem Vorsatz, sich durch das Verhalten der Getäuschten unrechtmäßig zu bereichern, durch Vorlage eines auf Milan A***... mehr lesen...
Gründe: Mit dem angefochtenen, auf dem Wahrspruch der Geschworenen beruhenden Urteil wurde Mithat O***** der Verbrechen der Vergewaltigung nach § 201 Abs 1 und Abs 2 erster Fall StGB (1), des Raubes nach § 142 Abs 1 StGB (2) und des Verbrechens des durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 129 Z 1 und 2 StGB (3) schuldig erkannt. Danach hat er am 6. Oktober 2008 in Salzburg (1) Margareta W***** mit Gewalt, indem er sie an den Händen erfasste, in Richtung eines Bettes drängte... mehr lesen...
Gründe: Mit dem, auch Schuldsprüche der Mitangeklagten Fikret B*****, Indira B***** und Nicole F***** enthaltenden Urteil des Landesgerichts Innsbruck als Schöffengericht vom 19. April 2007, GZ 27 Hv 50/07z-133, wurde der Angeklagte Milenko K***** des durch eine Vielzahl von Einbruchsdiebstählen begangenen Verbrechens des schweren gewerbsmäßig durch Einbruch begangenen Diebstahls nach §§ 127, 128 Abs 1 Z 4, 129 Z 1 und 2, 130 vierter Fall und 15 StGB schuldig erkannt und unter Bedac... mehr lesen...
Gründe: Anton I***** wurde mit (rechtskräftigem) Urteil des Landesgerichts Leoben vom 18. Dezember 2003, GZ 11 Hv 172/03b-26, des Vergehens der Verletzung der Unterhaltspflicht nach § 198 Abs 1 StGB schuldig erkannt und nach § 198 Abs 1 StGB zu einer unter Bestimmung einer dreijährigen Probezeit bedingt nachgesehenen Freiheitsstrafe in der Dauer von vier Monaten verurteilt. Mit Urteil des Einzelrichters des Landesgerichts für Strafsachen Wien vom 22. November 2004, GZ 51 E Hv 170/04... mehr lesen...
Norm: StGB §40StPO §281 Abs1 Z11 B
Rechtssatz: Die Nichtanwendung des § 40 StGB bewirkt, wenn die Vorverurteilung den Entscheidungsgründen zu entnehmen ist, als rechtsfehlerhafte Bewertung nach Z 11 zweiter Fall Nichtigkeit des Strafausspruchs. (WK-StGB § 31 Rz 15) Entscheidungstexte 15 Os 129/03 Entscheidungstext OGH 18.12.2003 15 Os 129/03 ... mehr lesen...
Norm: StGB §1StGB §31StGB §40StGB §61
Rechtssatz: Gegen die Bedachtnahme auf eine in einem Verfahren wegen fahrlässiger Krida ausgesprochene Sanktion in einem nach Außerkrafttreten des § 159 Abs 1 Z 2 StGB aF ergehenden Urteil bestehen keine aus §§1, 61 StGB resultierenden Bedenken. § 31 Abs 2 StGB zufolge sind die §§ 31, 40 StGB selbst dann anzuwenden, wenn die Tat, deretwegen die ausländische Verurteilung erfolgt ist, im Inland nicht strafbar... mehr lesen...